450€ nebenjob neben ausbildung wird was abgezogen?

8 Antworten

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Als Auszubildende sind Sie in der Regel sozialversicherungspflichtig. Neben dieser Hauptbeschäftigung können Sie einen 450-Euro-Minijob ausüben.

Entscheiden Sie sich im Minijob für die Versicherungspflicht in der Rentenversicherung, wird ein Eigenanteil in Höhe von 3,6 Prozent abgezogen.

Der Arbeitgeber hat das Wahlrecht der Art der Besteuerung und kann individuell nach Ihren Lohnsteuermerkmalen oder pauschal mit 2 Prozent versteuern. Er hat dabei Ihre Gesamtsituation zu berücksichtigen, damit Ihnen keine Nachteile entstehen.

Der Minijob wird mit der Ausbildungsvergütung nicht verrechnet.

Viele Grüße, Ihr Team der Minijob-Zentrale

danke! Wie ist es eigentlich wenn ich Urlaub habe? Hab zB bei meiner Ausbildung in den Osterferien mir Urlaub genommen. Darf ich da trotzdem bei mein Minijob arbeiten gehen?

@Vanessa893

Das Bundesurlaubsgesetz sagt hierzu: „...Während des Urlaubs darf der Arbeitnehmer keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten. ..." Der gesetzlich geregelte Urlaub soll grundsätzlich Ihrer Erholung dienen.

Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass wir keine umfassende arbeitsrechtliche Beratung vornehmen können. Zum Thema Arbeitsrecht berät Sie das Bürgertelefon des Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter der Telefonnummer 030 / 221 911 004.

Wird dann was abgezogen?

Minijobs sind rentenversicherungspflichtig also würden 3,6% vom Lohn abgezogen. Du kannst jedoch beantragen, dass dies nicht passiert.

Der Minijob-Arbeitgeber kann die pauschale Lohnsteuer von 2% auf dich abwälzen. Es kann auch sein (hier aufpassen!), dass der Minijob nicht pauschal sondern nach Lohnsteuerklasse abgerechnet würde. Das wäre doof für dich, da Klasse VI die höchsten Abzüge hätte und du abgabepflichtig zur Einkommensteuererklärung werden würdest.

Also

  1. Pauschalversteuerung
  2. Befreiung RV-Pflicht

dann gilt Brutto für Netto

Achtung: Es gibt eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden (40 wenn minderjährig), die darf nicht überschritten werden. Mehr als 10 Stunden insgesamt in beiden Jobs pro Tag geht auch nicht und zwischen zwei Schichten müssen mind. 11 Stunden Ruhezeit liegen.

Auch kann dein Ausbildungsvertrag eine Anzeigepflicht vorsehen. U.U. darf der Ausbildungsbetrieb die Nebentätigkeit untersagen, wenn z.B. die Ausbildungsziele gefährdet würden.

ist der Nebenjob in der gleichen Firma ?

Wenn nicht, wird auch nichts abgezogen, wenn du über 450 Euro koimmst.

Aber deine Ausbildungsfirma muss die Erlaubnis dazu geben,.

Nein ist eine andere Firma. Und mein Chef weiß schon bescheid. Danke

  1. Pass auf das das Unternehmen wo du den minijob machst kein direkter konkurrent deines Ausbildungsbetriebs ist. Also wenn du deine Ausbildungs bei Edeka machst kommt eine minijob bei Aldi nicht soo gut.
  2. Es gibt ein gutes YouTube Video zu dem Thema, weis gerade aber nicht mehr wie es heist.
  3. Der Minijob sollte deine Qualität bei deiner Ausbildung nicht verschlechtern.( Müdigkeit etc.)
Woher ich das weiß:Recherche

steuerlich (Lohnsteuer) nicht, und wenn, dann können das deine Eltern über die gemeinsame Einkommensteuererklärung wieder zurückerstattet bekommen..

aber in deinem eigenen Interesse solltest du "krankenversichert" sein (!) und mußt.. im übrigen gilt, deinen Hauptarbeitgeber um Erlaubnis zu fragen oder ihn zumindest zu informieren (!) sonst gefährdet du noch dein eigentliches Ziel, nämlich dein "Ausbildungsverhältnis"...

Ist denn deine "Ausbildungsbeihilfe", so um 1000 € sowieso, zu niedrig für dich, daß du so "gei*ll" auf einen zusätzlichen Job bist +?!) du mußt dann ja auch doppelt in Anfahrtswege und "Verkehr" investieren (?!)./..

Was haben ihre Eltern damit zu tun?

steuerlich (Lohnsteuer) nicht, und wenn, dann können das deine Eltern über die gemeinsame Einkommensteuererklärung wieder zurückerstattet bekommen..

Nein.

aber in deinem eigenen Interesse solltest du "krankenversichert" sein

Eine betriebliche Ausbildung ist versicherungspflichtig. KV besteht also hierüber.