Arbeitgeber meldet mich nicht beim Finanzamt ab

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Auf Nachfrage beim FA wurde mir mitgeteilt, dass ich nur abwarten kann bis der alte AG mich abmeldet.

Diese Auskunft kann ich absolut nicht nachvollziehen! DU entscheidest, welcher ArbG mit welcher Steuerklasse abrechnet, nicht dein alter ArbG und auch nicht das Finanzamt! Allerdings ist es Sache des Finanzamtes, die ELStAM Daten korrekt zur Verfügung zu stellen. Es wäre möglicherweise der einfachste Weg, den alten ArbG aufzufordern, endlich ein Austrittsdatum einzupflegen. Allerdings gibt es schließlich eine Menge Leute, die zwei Tätigkeiten ausüben und da kann das Finanzamt auch nicht darüber entscheiden, welcher ArbG mit welcher Steuerklasse abrechnen darf.

welche rechtlichen Möglichkeiten hätte ich bzgl. des alten AG, da mir dadurch hohe Kosten entstehen?

Keine, weil es keine Kosten sind, sondern eine Vorauszahlung, die im Rahmen einer Steuererklärung erstattet wird.

Im Übrigen kann das FA den alten ArbG für den Datenabruf sperren!

Da dir durch deinen alten AG ein finanz. Schaden entsteht, hast du gegen ihn einen Anspruch, den du beim Arbeitsgericht geltend machen kannst. Beim Amtsgericht gibt es kostenlos eine Rechtsantragsstelle. Die sollten dir weiterhelfen.

Ich würde einen Anwalt kontaktieren oder eine Erinnerung an den alten AG schicken

du wirst falsch informiert und abgezock als jungesele hast du 1 als verheirater 2 und ab gewiessen höherem einkomen einer andere aber nciht sofort die 6 dafür müßtest du wohl schon firmen bos sein.Dein NEuer arbeitgeber könte eventuel noch eine frei frist haben bis wan er dich anmelden muß zb spätesens nach 14 tagen .Am einfachsten wäre es wen du zb gewerkschaftsmitglied bist oder auch eine rechtzschutzversichung hast dan entweder zur gewerkscahft und die das regeln lassen oder über einen anwal für arbeitsrecht.

Ich habe das gleiche problem , wie ist es ausgegangen, habe das Gefühl alle verarschen mich jeder schieb es auf den anderen