Steuerklasse nach "Wiederheirat"

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Die Steuerklassen-Kombination könnt Ihr selbst auswählen (3/5 oder 4/4 bzw. 4/4 mit Faktor...).

Denn auf die tatsächlich zu zahlenden Steuern innerhalb eines Jahres wirkt sich das nicht aus, diese sind immer gleich hoch....
Die verschiedenen Steuerklassen bewirken nur, dass ihr im laufenden Monat mehr oder weniger Netto vom jeweiligen Brutto zur Verfügung habt - und dann im Rahmen des Steuerausgleichs (Steuererklärung) eine Steuerrückerstattung erhaltet oder ggf. Steuern nachzahlen müsst....

Nur bei einer Stkl-Kombination 4/4 muss keine Steuererklärung an das Finanzamt erfolgen, da die Höhe der vorauszuzahlenden Steuern in etwa der bei Stkl 1 entspechen - und somit ausgeschlossen ist, dass die Eheleute "zu wenig" Steuern an das Finanzamt abführen....
(Eine Steuererklärung empfiehlt sich aber dennoch, wenn Werbungskosten etc... geltend gemacht werden können..)
Die Kombination 4/4 wird meist gewählt, wenn die Einkommen beider Ehepartner in etwa gleich hoch sind....

Momentan errechnet sich der Unterhalt für die Kinder vermutlich nach einem Einkommen des Mannes, welches nach Klasse 1 versteuert wird. Sollte sich die Höhe seines Nettos verändern, weil Ihr die Kombination 3/5 wählt, würde zur möglichen Neuberechnung des Unterhaltes (bzw. zur Überprüfung seines Einkommens aller zwei Jahre...) auch die Steuererklärung herangezogen werden.
Denn mögliche Steuerrückerstattungen würden bei seinem "unterhaltsrelevanten Einkommen" angerechnet.....

Lila1865 
Fragesteller
 13.08.2014, 16:40

Das hört sich ja super an. Wir wollen nur keinen finanziellen Nachteil haben. Im genauen meine ich: Wenn er die bessere Steuerklasse bekommt und dadurch mehr verdient, muss er dann auch mehr Unterhalt zahlen? Das hört sich jetzt vielleicht doof an, aber seine Ex Frau ist ziemlich interessiert an Geld und gibt den Kindern nicht mal Taschengeld davon...

Danke

DFgen  14.08.2014, 07:57
@Lila1865

Das Einkommen des Mannes kann ja von der Mutter der Kinder (oder Jugendamt, ihr Anwalt...) alle zwei Jahre überprüft werden hinsichtlich möglicher gestiegener Einkünfte, wenn eine "begründete Vermutung" besteht, dass der Mann vor Ablauf der Frist bereits mehr verdient, dann schon vorher....

Würde er sich nach der Heirat in Klasse 3 einstufen lassen, hätte er mehr Netto als vorher mit Klasse 1, ggf. würde der Unterhalt erhöht werden...
Sollte er nach Klasse V dann allerdings weniger ausgezahlt bekommen als vorher, würde anhand seiner Steuererklärung geprüft, ob er nicht doch "tatsächlich mehr" anrechenbares Netto zur Verfügung hätte.....

Wenn Ihr Euch beide nach Klasse 4 einstufen lasst, dürfte sich am Netto des Mannes nichts wesentlich ändern, also auch nicht am Unterhalt Ihr wärt dann auch nicht verpflichtet, eine Steuererklärung einzureichen (die das Finanzamt bei 3/5 in jedem Fall verlangt...), ein solcher Nachweis könnte dann auch nicht von der Mutter der Kinder etc. eingefordert werden..... Allerdings könntet Ihr dann trotzdem die Steuererklärung abgeben - und Euch möglicherweise zu viel gezahlte Steuern "zurückholen", die ihr als "Vorausleistung" gezahlt habt, weil Eure Einkommen vielleicht doch voneinander abweichen...

Das hört sich jetzt vielleicht doof an, aber seine Ex Frau ist ziemlich interessiert an Geld 

Das finde ich nicht "doof".... Einerseits ist es doch verständlich, dass die Ex-Frau interessiert ist, für die Kinder so viel wie möglich "rauszuholen".... Andererseits geht es sie nichts an, wie viel Du verdienst (an Steuer zahlst etc....), da Du für die Kinder nicht unterhaltspflichtig bist, Dein Einkommen demnach nicht zur Unterhaltsberechnung herangezogen werden kann.....

Ihr könnt euch aussuchen, ob ihr ab Eheschließung 3/5 oder 4/4 nehmt.

Als Faustregel wurde mir mal gesagt, bei einer Einkommensverteilung 2 Drittel / 1 Drittel würde die 3/5 Sinn machen. Wer das kleinere Einkommen hat nimmt die 5.

Die 4/4 dann, wenn die Einkommen annähernd gleich hoch sind.

Was deinen zukünftigen Ehemann angeht: die Hälfte der Kinderfreibeträge für die 3 Kinder darf er sich eintragen lassen.

Wenn beide Vollzeit arbeiten nimmt man üblicherweise die Kombination IV / IV.
Die Steuerklasse IV entsprich der Steuerklasse I. Bei dieser Steuerklassenkombination besteht nicht die Gefahr einer Steuernachzahlung wie in der Kombination III / V.

Zudem besteht so nicht die Problematik, dass für die Kinder ein höherer Unterhalt gefordert werden kann und man sich auch noch mit dieser Thematik herumschlagen muss.

Die Gesamtjahressteuerlast ist bei beiden Steuerklassenkombinationen identisch.

Ihr könnt entweder beide in die 4 oder einer in die 3 und der andere in die 5 gehen. Dein zukünftiger Mann kann sich gegebenenfalls eineinhalb Kinder auf der Steuerkarte eintragen lassen (oder drei ganze, wenn seine Exfrau ihm die zweite Hälfte abtreten sollte).

Hängt auch von der Einkommenshöhe ab.Wenn der unterschied groß sein sollte z.B. 800 /2000 sollte der Höhere die 3 (kleiner Abzüge) und der kleiner 5 (höhere Abzüge) ansonsten nimmt man 4/4 bei geringeren Unterschieden und holt sich seinen Anteil bei der Steuererklärung :-) Unterhalt ist auch absetzbar ! Im Jahr der Eheschliessung bekommt man am meisten zurück vor allem wenn man zum Jahresende Heiratet weil am ja die ganze Zeit als Alleinstehender mit Klasse 1 mehr gezahlt hat.

Lila1865 
Fragesteller
 13.08.2014, 16:34

Das hört sich ja super an. Wir wollen nur keinen finanziellen Nachteil haben. Im genauen meine ich: Wenn er die bessere Steuerklasse bekommt und dadurch mehr verdient, muss er dann auch mehr Unterhalt zahlen? Das hört sich jetzt vielleicht doof an, aber seine Ex Frau ist ziemlich interessiert an Geld und gibt den Kindern nicht mal Taschengeld davon...

Danke