Steuerklasse - Arbeitnehmer und Student?

4 Antworten

Genau das. Sein Minijob ist sicher mit Pauschalabgaben belegt (an die dt. Minijobzentrale in Bochum) und damit steuerlich abgegolten.

Bei einer Heirat stuft euer Finanzamt euch automatisch beide in die StKl 4 ein, einen Wechsel nach 3+5 müsst ihr erst mit einem bes. Antragsformular beantragen.

Die steuerl.Auswirkung wäre somit, dass du seinen Grundfreibetrag / Existenzminimum von gut 8.000 € (der von ihm ohne steuerpflichtige Einkünfte gar nicht genutzt werden kann und somit verfällt) über die StKl 3 übertragen bekommst. Heißt, dass bei deinen Lohnsteuerabzügen etwa weitere 8.000 € Lohn steuerfrei bleiben bzw. du für die gleichen Steuerabzüge wie jetzt (nicht Sozialabgaben) 8.000 mehr verdienen könntest.

Zudem kann er seine Studienkosten bis max. 6.000 € jhrl. als Sonderausgaben in der gemeinsamen Steuererklärung absetzen.
------------------------------------------------------------------------------------------
Vllt rufst du mal die mittl. Tabelle auf dieser Seite auf
http://www.einkommenssteuertabelle.de/

Bei einem z.v.E. von 30.000 € (du) und 0 beim Ehegatten ergibt sich durch den Splittingtarif für Eheleute (also die Heirat) eine jährliche Minderung der Steuerlast um 3.058 €

Natürlich kann auch die Frau die 3 nehmen.

Die 3/5 wurde ja für Konstellationen gemacht wo einer der Hauptverdiener ist und einer wenig oder nix verdient. Für moderne Paare gibt es die 4/4.

Ich persönlich würde mit dem Heiraten ja warten, bis beide Geld verdienen. Im Falle einer Trennung darfst Du sonst noch Trennungsunterhalt bis zur Scheidung an ihn abdrücken, damit er seinen Lebensstandard halten kann.

Was würdet ihr empfehlen?

Nicht nur aus steuerlichen Gründen zu heiraten.

Ob III/V oder IV/IV ist am Ende egal. Es kommt unter dem Strich dasselbe raus.

Die 300,- € sind aus einem Minijob?

Steff9393 
Fragesteller
 11.01.2016, 16:38

Ja, ist ein Minijob

kevin1905  11.01.2016, 19:47
@Steff9393

Also ohne Steuerklasse. Dann bleibt nur für den anderen die III.