Steuerklassen als Ehepaar während der Ausbildung?
Als Azubi zahlt man in der Regel keine Lohnsteuer und befindet sich in Steuerklasse 1 - wenn man als Azubi nun aber heiratet und der Ehepartner voll beruftätig ist, kann dann der Azubi in die Steuerklasse 5 gehen, während der berufstätige Partner Steuerklasse 3 bekommt und von den Steuervorteilen profitiert?
4 Antworten
Steuerklassen haben keinen Einfluss auf die Höhe der geschuldeten Steuer.
Sie verschieben nur den Zeitpunkt der Fälligkeit.
Klasse IV/IV mit Faktorverfahren dürfte der tatsächlichen Steuerlast am nächsten kommen und evtl. Erstattungen bzw. Nachzahlungen gering halten.
Bei III/V gibt es, außer im Jahr der Eheschließung, fast immer Nachforderungen seitens des Finanzamt.
Google:Wechsel der Steuerklasse.
Als Auszubildender zahlt man deshalb häufig keine Lohnsteuer, weil man zu wenig verdient. Steuerklasse I gilt für ledige Steuerpflichtige, unabhängig davon, wie viel man verdient.
Verheiratete Auszubildende können wie alle anderen verheirateten Paare zwischen den Steuerklassenkombinationen IV/IV und III/V wählen.
Sicher geht das. Wird sich nur in den meisten Fällen kaum lohnen, da bei der Steuererklärung eh wieder auf 4/4 gerechnet wird.
Was meinst du mit 1/5? Das geht nicht und ist auch sinnlos. Du meinst wohl 3/5. Ich sagte doch, dass das geht, aber sich kaum lohnen wird.
, da bei der Steuererklärung eh wieder auf 4/4 gerechnet wird.
Steuerklassen gibt es nur für den Lohnsteuerabzug. Bei der Einkommensteuerveranlagung wird entweder der Grundtarif (bei einer Einzelveranlagung) oder der Splittingtarif (bei Zusammenveranlagung) angewandt.
Also ist es eben nicht möglich in 1/5 zu gehen..?