ER = Selbständig, SIE = Angestellte im öfftl. Dienst

7 Antworten

Hallo die gute Nachricht: Die Steuerlast ändert sich nicht die Steuerklassen.

Da Finanzamt macht es sich ganz einfach.

Es ermittelt das Familieneinkommen und danach werden die Steuern festgelegt.

Beispiel:fiktive Zahlen => Jahressteuern 12000€

Nun gehtst Du in die Steuerklasse III => 100€ Abzüge. Dann legt das FA fest das alle 3 Monate 2700€ Vorauszahlungen fest.

Du gehst in die V => 800€ Abzüge und somit alle 3 Monate 600€ zu zahlen.

Der Vorteil ist, wenn Du in die III gehst, dass Du weniger Steuern zahlst und somit in schlechten Tage "mehr" Geld zur Verfügung habt. In den guten Zeiten müßt Ihr eben alle 3 Monate mehr zahlen.

  • Die Steuerlast ist exakt dieselbe, egal ob Ihr 3/5 oder 4/4 wählt. Nach dem Einkommensteuerjahresausgleich gibt es keinen Unterschied in der Höhe der festgesetzten Steuer.
  • Der Unterschied besteht ausschließlich darin, zu welchem Zeitpunkt man ggf. Steuern zahlen muss, also ob man sie eher vorauszahlt oder nachzahlen muss.
  • Solange Ihr beide verdient und so ähnliche Gehälter habt wie angegeben, solltet Ihr einfach 4/4 wählen und könnte dann mit einer geringen Steuererstattung beim Jahresausgleich rechnen.
  • Sobald Ihr stark unterschiedlich verdient, solltet Ihr 3/5 wählen und werdet dann womöglich eine kleine Nachzahlung im nächsten Jahr leisten müssen. Ihr profitiert dann vom Zinsvorteil und der verspäteten Zahlung.

Hallo,

ich persönlich würde nach der Hochzeit auf Steuerklasse 4/4 gehen. Wenn Du dann Schwanger bist und in den Mutterschutz gehst, würde ich die Steuerklasse auf 3/5 ändern, da Dein Mann dann ja für das Einkommen zuständig ist.

Ihr könnt die Steuerklassen immer einmal im Jahr ändern; wichtig dabei ist, dass ihr immer auf "8" kommt. Das wäre dann so die sinnvollste Lösung.

Ich wünsche Euch viel Glück für die Zukunft!

LG

Karsten

Normalerweise würde ich sagen, ehr nehmt am besten beide Steuerklasse 4. Da ihr aber schon plant ein Kind zu bekommen, solltest du die Steuerklasse 3 nehmen (gut ein Jahr vor der Geburt), weil sich das Elterngeld, das du dann bekommst, vom Nettoeinkommen errechnet und du so mehr bekommst. Sobald du dann Elterngeld bekommst, nimmt dann dein Mann Kl. 3. Das was ihr zu viel an Steuern zahlt, wenn du Kl. 3 hast und dein Mann Kl. 5 hat. Könnt ihr ja über die Steuererklärung zurück bekommen.