Wie werden Kinder aus 2. Ehe beim Unterhalt für Kinder aus 1 Ehe berücksichtigt?

8 Antworten

Alle minderjährigen leiblichen oder adoptierten Kinder stehen unterhaltsrechlich im gleichen, dem 1. Rang (1609 BGB). Sie werden also alle gleichbehandelt.

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Kommt es zu einer Mangelfallberechnung muss der Unterhalt anteilig aufgeteilt werden, wobei die älteren Kinder anteilig mehr Unterhalt erhalten als die jüngeren. Das aus dem Grund, dass ihr Mindesunterhalt nach 1612a BGB höher ist als der der jüngeren Kinder.

Vom Grundsatz her sind zwar alle Kinder gleichberechtigt, jedoch leistet man den im eigenen Haushalt lebenden Kindern keinen Barunterhalt, sondern Naturalunterhalt. Barunterhaltspflichtig ist man nur seinen Kindern, die nicht mehr im eigenen Haushalt, also beim Expartner leben, somit sind sie, was den Barunterhalt betrifft, vorranig zu betrachten. Sollten die beiden KInder aus erster Ehe nicht mehr bei dir im Haushalt leben, dann bist du ihnen laut Düsseldorfer Tabelle zum Barunterhalt verpflichtet. Düsseldorfertballe und dann unter der Spalte deines Nettoeinkommens und unter der Spalte Alter des Kindes. Ein Selbstbehalt muss dir allerdings bleiben.

http://www.treffpunkteltern.de/familienrecht/Unterhaltstabellen/duesseldorfer-tabelle.php

falsch die Kinder aus 2. ehe werde genauso berechnet wie die ersten. das Geld das über dem Selbstbehalt wird auf alle Kinder verteilt. Auch den Kindern aus 2. Ehe die im Haushalt leben, steht Barunterhalt zu

moon73 Und den Naturalunterhalt für die Kinder aus 2. Ehe zahlt man mit Kartoffelnschalen, weil Backsteine nicht in die Kasse passen oder wie

@lilli2007

Den im eigenen Haushalt lebenden Kindern gewährt man den sogenannten "naturalunterhalt", sonst müsste ja jedes Elternteil seinem Kind den Unterhalt aufs Konto zahlen. Barunterhalt leistet man nur den Kindern, die nicht mehr im eigenen Haushalt leben, also beispielsweise beim Expartner leben.

kommen gerade vom anwalt. haben zusammen 2 kinder und mein mann zahlt für das kind aus erster ehe. eigentlich kann er für jedes kind nur 47 % unterhalt zahlen ( Rechnung unsere anwältin). aber die zahlen werden von der gegenseite nicht anerkannt, gemindert oder verdreht, bis daraus 100 % werden. unsere anwältin hat angegeben, daß wir gerade mal 10 % chance hätten, daß der unterhalt vom gericht runtergesetzt wird.prozesskosten und gegenanwalt können wir uns im falle des verlierens nicht leisten, darum wird in zukunft auch das kind aus erster ehe weiiter bevorzugt. daß ich als ehefrau keinen unterhalt erhalte ist sowieso klar und die gemeinsamen 2 kinder, die in den letzten 2 jahren schon keinen unterhalt bekommen haben, bekommen offiziell 100 % aber tatsächlich auch weiterhin nichts. da wir verheiratet sind, kann ich als ehefrau nicht klagen und somit stehen meine kinder immer hinten an. und das schlimmste ist sowieso, daß der gezahlte unterhalt noch nicht einmal ganz beim kind ankommt. auch hier haben wir eine mutter, die erst das kind beim vater gelassen hat um ihrer liebschaft hinterher zu ziehen, 3 jahre keinen unterhalt gezahlt hat, dann ins elternhaus zurückkehrt, das kind zu sich holt, genau ein halbes jahr wartet und dann unterhalt fordert, auch rückwirkend für das halbe jahr, mein mann konnte für die 3 jahre nichts zurückfordern, war eh klar.kinder aus zweiter ehe sind offiziell gleichberechtigt, aber tatsächlich bloß menschen zweiter klasse oder weniger.

Ja, da gibt ein ganz neues BGH-Urteil, lt.welchem die Kinder aus 1. Ehe wieder Vorrang haben ???

Der Wortlaut des neues Urteiles ist mir noch nicht bekannt.

@jockl

Bei dem Urteil ging es um nachehelichen Unterhalt, nicht um Kindesunterhalt!