Unterhaltspflicht gegenüber den Kinder Verlobten nach Heirat?

1 Antwort

Gesetzlich bist du den Kindern nicht zu Unterhalt verpflichtet. Aber dem Ehepartner gegenüber im Zuge des Familienunterhaltes.

Wenn dein Verlobter den Mindestunterhalt nicht zahlen kann, dann gibt es mehrere Möglichkeiten ihn dennoch so zu rechnen, dass er es am Ende doch kann.

Zum einen wäre das die Haushaltsersparnis, da er mit dir zusammen lebt. Dann ist es natürlich auch die geänderte Steuerklasse bei Heirat, die dazu führt, dass er mehr Geld hat. Wenn ihr beide in etwa gleich verdient, dann würdet ihr ja wahrscheinlich 4/4 nehmen oder 4 mit Faktor. Er kann zwar auch die Steuerklasse 5 nehmen, wenn du wesentlich mehr verdienst, aber als Rechengrundlage würde dennoch die 4/4 genommen werden, da er sich nicht schlechter stellen darf um keinen oder weniger Unterhalt zu zahlen.

Auch die Steuererstattung fließt mit in die Berechnung ein.

Am Ende geht es im Grunde nur darum, dass er zumindest den Mindestunterhalt bezahlt. Wenn das erreicht ist, dann ist dein Einkommen nebensächlich.