Rentner, Ehepartner, Mini Job - Steuererklärung, wie angeben?

5 Antworten

.eigentlich solte ja klar sein, dass hier Alterstrentner ausgewählt werden muss? ...

er ist "Alters"rentner

Ein Minijob ist in den allermeisten Fällen für einen Arbeitnehmer nicht steuerpflichtig, da die pauschalierte 2-%ige Lohnsteuer darauf regelmäßig vom Arbeitgeber übernommen wird. Und somit muss dieses Einkommen auch in einer Steuererklärung nicht angegeben werden.

(Steuererklärung erfolgt ja trotzdem wegen meiner Mutter)

Njet ..... sondern wegen beider ! Elternteile - denn Renten sind bis auf einen prozetualen Anteil - dessen Höhe sich am Eintrittsjahr der Rente und dem damals geltenden Freibetrag bemisst.

Bedeutet für die Zukunft .... auch wenn irgendwann beide Eltern Rentner sind .... sie müssen ! dann ( weiterhin ) eine Steuererklärung abgeben.

Der Minijob bleibt dabei unberücksichtigt, wenn der Arbeitgeber die Pauschalsteuer von 2 % entrichtet hat.

Für deinen Vater brauchst du Anlage R und deine Mutter Anlage N

Svenson1989 
Fragesteller
 20.02.2021, 12:53

vielen Dank! Muss ich somit für meinen Vater den Lohnsteuerbescheid nicht ausfüllen? Also einfach Rentner - rentenversicherungsfreie Tätigkeit und dann in R die Renteneinkünfte eintragen?

siola55  20.02.2021, 12:59
@Svenson1989

Also den Lohn- bzw. Einkommensteuerbescheid erhält dein Vater dann doch vom Finanzamt mit der Ek-Steuererklärung!?

Du meinst wohl die Anlage N für Einküfte aus nichtselbständiger Arbeit? Bei Entrichtung der 2% Pauschalsteuer ist die Anlage N hinfällig für den Vater...

Wenn der Minijob pauschal versteuert ist dann gibt es keine Lohnsteuerbescheinigung und die Einnahmen müssen auch nicht in der Steuererklärung berücksichtigt werden, da diese dann für den Arbeitnehmer "steuerfrei" sind

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Rentner sind unter Umständen auch steuerpflichtig

DerHans  20.02.2021, 13:55

Vor allem in dieser Konstellation

Er sagt er hat keine Lohnsteuer vorliegend, muss er diese bei einem 450€ Job nicht haben? (Steuererklärung erfolgt ja trotzdem wegen meiner Mutter)...

Falls der Minijob-Arbeitgeber die 2% Pauschalsteuer für ihn entrichtet, dann muß der Vater diesen Minijoblohn erst gar nicht in seiner Ek-Steuererklärung angeben, da ja dann bereits pauschalversteuert (aus der Entgeltbescheinigung ersichtlich!).

Andernfalls hätte das Lohnbüro individuell nach seiner Lohnst.klasse abgerechnet und dann wäre die Angabe in der Anlage N für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erforderlich: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/08_steuerrecht/node.html;jsessionid=26CB15D228895E46742C1E8118BE381D

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/03_infos_fuer_arbeitgeber_und_entgeltabrechner/07_was_steuerlich_beachten/01_besteuerung_450/node.html

wie z.B.: Gut zu wis­sen

Die einheitliche Pauschsteuer von zwei Prozent stellt die endgültige Besteuerung des Arbeitslohns dar und wird bei der Einkommensteuerveranlagung des Minijobbers nicht berücksichtigt. Dieser kann daher keine Aufwendungen als Werbungskosten abziehen, die bei dem pauschalversteuerten Minijob anfallen.

Gruß siola55

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung