Steuererklärung für einmaliges Honorar für wissenschaftliche (freiberufliche) Tätigkeit?

2 Antworten

Also,

wenn du deine Einkommensteuererklärung einreichst, ist es Pflicht, eine Anlage S (selbstständige Einkünfte) zusammen mit einer Gewinnermittlung einzureichen. Den Vordruck findest du unter www.formulare-bfinv.de .

Sollten die Honorare öfter ausgezahlt werden, wäre es sinnvoll sich als Gewerbetreibener beim Finanzamt zu melden. Hierzu muss man den Fragebogen zu steuerlichen Erfassung von Gewerbetreibenden ausfüllen. Dabei bekommt man eine Steuernummer, die man offiziell auf eigene ausgestellte Rechnungen draufschreiben kann.

Du mußt das erst bei der Steuererklärung angeben. Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit. Bei mir macht das der Steuerberater, aber ein Anruf beim FA hilft da auch weiter.

OK danke; gut zu wissen, dass das bis zur nä. Steuererklärung warten kann. Allerdings: "Freiberuflich" ist nicht dasselbe wie "selbstständig" - oder?