Zu versteuerndes Einkommen durch Online-Umfragen (Student)?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Steuerlich ist das eher nicht relevant. Dein nebenjob wird vermutlich beim Arbeitgeber pauschal mit 2% besteuert und ist für dich dann steuerfrei. Die Einkünfte aus den Umfragen sind als sonstige Einkünfte aus Leistungen nach §22 nr 3 estg steuerbar. Die sind steuerpflichtig, sofern die über der freigrenze von 256 Euro im Jahr liegen.

Selbst wenn der minijob nicht pauschal besteurt wird und damit für dich steuerpflichtig ist, kommst du ja vermutlich noch lange nicht über den Grundfreibetrag von aktuell 9744 Euro. Von den Einnahmen würden dann noch werbungskosten und als Sonderausgaben die studienkosten abgezogen werden. Da bist du wohl so eindeutig unter dem Grundfreibetrag, dass keine Steuererklärung nötig ist.

Steuern brauchst du also nich keine zu zahlen.

Relevant ist da eher die Frage zur Krankenversicherung. Da bist du aktuell vermutlich entweder beitragsfrei familienversichert oder in der studentischen Krankenversicherung. Ob/wie sich das dort auswirken kann, weiß ich leider nicht. Hier würde ich man bei deiner Krankenkasse nachfragen.

Also es gibt ein Steuerfreibetrag der 9.744 Euro pro Jahr beträgt. Denke mal nicht, dass du den mit deinen Nebeneinkünften übersteigst und auch wenn glaube ich nicht, dass die jemand den Kopf abreißen würde. Im Notfall zahlst du die Steuern einfach nach wirst schon nicht wegen einer so geringen Summe angeklagt.

Lg Mathe135