Steuererklärung Mann & Frau Angestellte. Frau hat Kleingewerbe. Weniger raus bei Steuererklärung?

4 Antworten

Das ist richtig, weil die Summe des Einkommens aus nichtselbständiger und selbständiger Arbeit veranschlagt wird. Zu der bereits abgeführten Lohnsteuer kommt halt noch ne Schippe drauf.

penetrant1991 
Fragesteller
 19.03.2018, 23:26

Kannst du mir zufällig sagen ob Ich Anlage G überhaupt ausfüllen muss? Überall steht lediglich etwas von EÜR

Plotz  19.03.2018, 23:54
@penetrant1991

Mantelbogen, Vorsorgeaufwand, N und EÜR.Plus S bei freiberuflicher Tätigkeit oder G bei Gewerbebetrieb, wenn's einer ist. Macht jedes Steuerprogramm automatisch richtig.

Der §19 UStG steht glaub ich im UStG, weil er die Umsatzsteuer betrifft ...

Bakaroo1976  20.03.2018, 01:06

"Veranschlagt" wird hoffentlich nichts - höchstens "veranlagt".

Es ist ja erst mal total egal, wie die Einkünfte erzielt werden. Sie sind vorhanden und mehren das Einkommen.

Zu unterscheiden ist in eurem Fall zwischen Einkommenssteuer und Umsatzsteuer, die zur Berechnung des Einkommens überhaupt keine Rolle spielt.

Deine Frau kann kein Kleingewerbe haben, denn das kennt das Gewerberecht nicht. Das was du wohl meinst: deine Frau hat ein Gewerbe und nutzt die Kleinunternehmerreglung nach § 19 UstG. Und das betrifft nur die Umsatz/Mehrwertsteuer. Das bedeutet nur, dass bis deine Frau bis zu einem Jahresumsatz ( NICHT Gewinn) von 17.500€ von der MwST Zahlung rückgestellt ist. Das bedeutet wiederum: sie darf auf Ihren Rechnungen die MwST nicht extra ausweisen und sie kann die verausgabte MwST für ihr Gewerbe beim FA nicht gegenrechnen.

Alle anderen Abgaben und Steuern bleiben von dieser Reglung unberührt.

Ergo: die Kleinunternehmereglung n. § 19 UstG hat nichts mit der Einkommenssteuer zutun.

Denn alle Einkünfte, aus selbstständiger und nichtselbstständiger Arbeit werden zusammengezählt.

Und somit kann es sein, dass ihr durch den Gewinn der Frau eine höhere Steuerschuld habt.

Und ja, die EÜR ist auszufüllen.

Das klingt plausibel. Es geht bei der Befreiung nicht um die Einkommensteuer! Deine Frau erzielt mit ihrem Gewerbe Einkünfte und auf diese fällt eben Einkommensteuer an.

Kleinunternehmer sind von der Umsatzsteuer befreit bzw. Brauchen sie nicht auf der Rechnung ausweisen

penetrant1991 
Fragesteller
 19.03.2018, 23:26

Kannst du mir zufällig sagen ob Ich Anlage G überhaupt ausfüllen muss? Überall steht lediglich etwas von EÜR

Esskah  19.03.2018, 23:31
@penetrant1991

Ja musst Du. Darin wird der Gewerbebetrieb erklärt. Die EÜR zeigt den Gewinn auf, der in der Anlage G in Zeile 4-11 anzugeben ist.

Wenn Du aber schon solche Fragen stellst empfehle ich Dir dringend die Steuer mit einer Software wie WISO o.ä. zu machen!!!