Mit Kleingewerbe Steuern von über 200 € nachzahlen?!?!

9 Antworten

Die Kleinunternehmenerregel greift nur, wenn du aus dem Kleinunternehmen deinen Lebensunterhalt bestreitest. So werden deine Einnahmen zusammengerechnet und versteuert. Woher weiss denn das Finanzamt, was du mit deinem Kleingewerbe verdienst? Du bist von der Rechnungsstellung ausgenommen. Das Finanzamt wird also nur die Zahlen, die du angibst verwenden.

Häh? "Kleinunternehmer" nennt sich die Regelung unter der Umsatzgrenze von 17500 EUR im Jahr. Somit darf ich keine Umsatztsteuer ausweisen und bin nicht Vorsteuerabzugsberechtigt. Was hat das nun mit der Rechnungsstellung und dem Lebensunterhalt zu tun?

@Schnulli00

Natürlich werden Rechnungen (natürlich ohne Mehrwertsteuer) ausgestellt unter dem deutlichen Hinweis auf Kleinunternehmen.

@Schnulli00

Die 17.500 Euro gelten nur für das erste Jahr. In den Folgejahren liegt die Grenze bei 50.000 Euro. Man kann sich aber, auch wenn man unter diesen Grenzen liegt, beim FA Umsatzsteuerpflichtig machen um die VSt. geltend machen zu können.

durch meine rechnungen weiss es das! ;)

hahaha... genau das mein ich. jeder sagt/weiss was anderes. das macht mich kirre! dieser sche iss buerokraten-dschungel nervt so dermassen! (nix gegen euch!)

aber ja, das finanzamt weiss dank der rechnungen, was ich verdient habe.

genau... rechnungen wurden von mir ohne umsatzsteuer ausgewiesen.

einnahmen aus selbständiger tätigkeit unterliegen keiner einkommensgrenze. nur die umsatzsteuerpflicht unterliegt einer grenze.

Zur Bonusfrage:

Es gibt für Gewerbetreibende inzwischen zwei unterschiedliche Identitikations-Nummern. In der Vergangenheit gab es nur die Ust-Id. DE:xxxxxxxxx, die jeder Umsatzsteuerpflichtige (z.B. auf seinen Rechnungen) angeben musste. Die Ust-Id. wird auch im innergemeinschaftlichen Warenverkehr benötig um dort mit Netto-Rechnung, also ohne Mehrwertsteuer, einkaufen zu können. Heute gibt es auch eine Wirtschafts-Identifikations-Nummer die auch einem Kleingewerbe zugewiesen wird. Die erstgenannte berechtigt zum Vorsteuerabzug, die andere ID dient lediglich der steuerlichen Erfassung.

"Heute gibt es auch eine Wirtschafts-Identifikations-Nummer "

Die ist geplant, aber noch nicht oder zumindest nicht an alle Unternehmern verteilt.

Natürlich musst du versteuern und auch Steuern zahlen! Es geht um dein Gesamteinkommen. Was hast du denn bei der Anmeldung des Kleingewerbes angegeben? Umsatzsteuerpflichtbefreit?

ob ich das direkt bei der anmeldung des kleingewerbes explizit mit angegeben habe, kann ich dir grade nicht sagen. allerdings hab ich meine rechnungen immer ohne umsatzsteuer ausgewiesen und auf den entsprechenden paragraphen verwiesen (19?).

Ich kann mir nur vorstellen, dass dieses Einkommen zwar nicht versteuert werden muss, dennoch aber dem Progressionsvorbehalt unterliegt. Wie andere Einkommen und Lohnersatzleistungen auch.

progressionswas???

@moerl

Vorbehalt!
Das bedeutet, dass dieses Zusatzeinkommen zwar nicht direkt versteuert wird, zur Ermittlung des individuellen Steuersatzes aber dem anderen Einkommen zugeschlagen wird. Davon wird jetzt der neue Steuersatz abgelesen und das andere Einkommen mit diesem höheren Steuersatz veranlagt.