Kleinunternehmerregelung 450 Euro/Monat oder 17500 Euro/Jahr?
Guten Abend,
Ich habe vor Langem ein Gewerbe nach Kleinunternehmerregelung (17500 Euro im Jahr) angemeldet. Bisher war alles gut, ich habe monatlich ca. 350 Euro verdient.
Nun habe ich jedoch deutlich höhere Verdienste (ca. 1000 Euro/Monat) womit ich natürlich unter den 17500 Euro im Jahr bleibe. Das Gewerbe bleibt nebenberuflich.
Da ich aber keine Mitarbeiter im Unternehmen habe, somit sich der ganze Gewinn des Unternehmens nur auf mich verteilt, ist nun meine Frage ob ich das so darf.
Es gibt ja normalerweise die Grenze von 450 Euro/Person/Monat. Ist diese Grenze bei meinem Kleingewerbe ausgeklammert und ich darf auch beispielsweise 1000 Euro pro Monat verdienen oder gilt die 450 Euro- Grenze zusätzlich?
Es wäre schön, wenn ihr eben dazu schreibt was euch bei eurer Antwort so sicher macht (Steuerberatertätigkeit, selbst ein Kleingewerbe...), damit ich natürlich sicher sein kann.
Besten Dank im Voraus!
4 Antworten
Hallo Dennisthek1nq,
hast du dich überhaupt schon einmal mit der Thematik auseinandergesetzt? In deiner Beschreibung gibt es nämlich einige Fehler.
- Die Kleinunternehmerregelung bezieht sich auf die Umsatzsteuer. Hier ist die erste Frage, ob deine Tätigkeit überhaupt der Umsatzsteuer unterliegt oder sogar umsatzsteuerfrei ist.
- Die Kleinunternehmerregelung kann bis zu einem Umsatz von 17.500€ pro Jahr in Anspruch genommen werden. Das bedeutet, dass du deine Rechnungen ohne Umsatzsteuer ausstellen musst. An dieser Stelle kann es sich aber durchaus lohnen, wenn man keinen Gebrauch davon macht. Das musst du mit einem Steuerberater durchsprechen.
- Die 17.500€ haben überhaupt nichts mit der Versteuerung deiner Gewinne aus dem Gewerbebetrieb zu tun. Deine Einkünfte (Einnahmen - Betriebsausgaben) werden deinen anderen Einkünften hinzu addiert. Aus dieser Summe ergibt sich deine persönliche Steuer. Es handelt sich um eine ganz normale Einkommenssteuererklärung mit den entsprechenden Anlagen.
- Die Kleinunternehmerregelung befreit dich lediglich von der Umsatzsteuervorauszahlung.
- Ein Kleingewerbe gibt es in Deutschland nicht. Du betreibst immer ein ganz normales Gewerbe.
- Das betreiben eines Nebengewerbes wirkt sich auf die Sozialversicherungen aus. Hier besteht ein Unterschied zwischen einer Haupt- und Nebentätigkeit.
- Die 450€ gelten für Minijobs. Das hat überhaupt nichts mit einem Gewerbebetrieb zu tun.
Ich empfehle dir dringend einen Steuerberater aufzusuchen, da du nicht einmal die Grundlagen zu dieser Thematik beherrscht.
ich glaube Du bringst da bisschen was durcheinander. Die 17.500 Euro beziehen sich allein auf die Umsatzsteuer, welche bei Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung nicht erhoben wird.
Davon unabhängig musst Du natürlich den Gewinn (Betriebseinnahmen - Betriebsausgaben) in der Einkommensteuererklärung abgeben. Lediglich, wenn der Gewinn im Jahr maximal 410 Euro beträgt, würde darauf keine Einkommensteuer anfallen (Härteausgleich). Der Gewinn aus dem Gewerbe wird mit den anderen Einkünften zusammengerechnet und mit dem individuellen Steuersatz versteuert.
Besten Dank. Aber damit bestätigt sich, dass ich mir mal einen Steuerberater nehmen sollte.
Danke ;)
Es gibt ja normalerweise die Grenze von 450 Euro/Person/Monat.
Wo gibt es die? Bei der Einkommensteuer ganz sicher nicht, bei der Umsatzsteuer ebenfalls nicht!
Bei der Krankenversicherung gilt für die Familienversicherung ein entnommener Gewinn von 415,- € im Monat. Für die Rentenversicherung gilt die Grenze von 450,- € ist aber nur relevant, wenn du auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber arbeitest (5/6-Regelung).
Du kannst so viel verdienen wie du möchtest. Wenn du 1 Million Umsatz machst und daraus 500.000,- € Gewinn ziehst, wäre das auch ok. Mehr als okay, es wäre für dich ziemlich genial.
:D ja dann müsste ich den Gewinn aber versteuern.
Ja und?
Es gibt keine Steuersätze über 45%. Ein hoher Steuersatz ist ein Statussymbol. Ich zahle auf 42% Einkommensteuern (Kapitalerträge außen vor).
Ich darf mit der Kleinunjternehmerregelung ja nur 17.500 Euro verdienen
Das steht da überhaupt nicht drin.
Hast du den § 19 Abs. 1 UStG überhaupt mal durchgelesen und verstanden? Er bezieht sich immer nur auf die VORAUSSICHTLICHEN Umsätze!
Von deinem persönlichen Verdienst, steht da nichts. Das schlimmste was passieren kann, ist dass du ab dem Folgejahr Regelunternehmer wirst und regelmäßig deine UStVA abgeben musst.
Andererseits, bist du dann vorsteuerabzugsberechtigt.
Hier würfelst du aber einiges durcheinander.
Du schreibst unteranderem:
:D ja dann müsste ich den Gewinn aber versteuern.
Ich darf mit der Kleinunjternehmerregelung ja nur 17.500 Euro verdienen.
Aber wenn es für mich sonst keine Regelung gibt, dann bin ich beruhigt
Und du musst dir mal klar werden, was ist Umsatz und was Gewinn ist.
Die Reglung nach § 19 UstG besagt nur, dass du bis zu einem Jahrebruttosumsatz von bis zu 17.500€ von der Umsatzsteuer befreit bist.
Du darfst keine Mehrwertsteuer auf deinen Rechnungen ausweisen, darfst aber auch keine MwST beim FA geltend machen.
Alle anderen Abgaben und Steuerarten bleiben hiervon unberührt.
Was verstehst du unter verdienst?
Deinen Umsatz oder deinen Gewinn?
Denn Umsatz ist nicht gleich Gewinn. Der Gewinn ergibt sich aus dem Umsatz minus der Betriebskosten.
Und für diesen Gewinn, zahlst du deine Steuern.
Das hat nun wiederum nichts mit der Minijobreglung ( 450€Basis) zu tun. Das sind ganz verschiedne Schuhe.
Mich wundert, dass du noch nicht pleite bist bei deinen Kenntnissen.
Frage hierzu einen Steuerberater, nur dieser darf dir rechtsverbindliche Antworten geben und dich beraten.
:D ja dann müsste ich den Gewinn aber versteuern.
Ich darf mit der Kleinunjternehmerregelung ja nur 17.500 Euro verdienen.
Aber wenn es für mich sonst keine Regelung gibt, dann bin ich beruhigt