Steuererklärung Kleinunternehmer und Ausbildung?

3 Antworten

Kleingewerbeschein

Gibt's nicht.

Kleingewerbe, Kobolde und Klabautermänner haben nicht nur gemeinsam, dass die alle mit K anfangen, sie sind auch allesamt nicht real.

Jetzt steh ich vor der Hürde meine Steuererklärung machen zu müssen.

Du bist zu spät.

Die Erklärung für 2016 hätte, da du keinen Steuerberater oder Fristverlängerung beantragt hast, am 31.05.2017 beim Finanzamt sein müssen. So musst du dich entsprechend auf Verspätungszuschläge einstellen, die deine Erstattung mindern oder deine Nachzahlung erhöhen würden.

Ist das soweit richtig?

Nein. Dein Ausbildungsbetrieb ist verpflichtet deinen Lohn ans Finanzamt zu melden. Du kannst natürlich auf die Abgabe der Anlage N verzichten, bringt dir aber nichts, das Finanzamt wird deinen Arbeitslohn trotzdem berücksichtigen.

Da ich bei den Promojobs eigentlich keine Ausgaben in Form von direkten Anschaffungen hatte, stellt sich mir jetzt die Frage, was überhaupt Ausgaben bei mir sein könnten

  • Kosten der Gewerbeanmeldung
  • Fahrtkosten
  • Anteilige Telefon- und Internetkosten
  • Bürokram
  • etc.

Also hau rein.

  • Anlage EÜR
  • Anlage G
  • Anlage N
  • Anlage Vorsorgeaufwand
  • k.a. ob Finanzamt/Gemeinde UStE und GewStE haben wollen
CI0wn 
Fragesteller
 26.02.2018, 16:03
Du bist zu spät.

Dessen bin ich mir bewusst. Ich habe allerdings letzte Woche einen Brief vom Finanzamt bekommen mit Fristsetzung zum 15.03.18. Ist bis jetzt also noch nicht so wild.

Dein Beitrag hat mir erstmal geholfen, hat mir nur gerade die Frage aufgeworfen, ob ich dann auch Ausgaben, die meine Ausbildung betreffen, mit angeben kann? Ich gehe davon aus, dass ich das nicht kann, da ich als Azubi ja keine Lohnsteuer zahle, oder liege ich da falsch?

kevin1905  26.02.2018, 18:19
@CI0wn
Ausgaben, die meine Ausbildung betreffen, mit angeben kann?

Klar, sind doch alles Werbungskosten.

Ich gehe davon aus, dass ich das nicht kann, da ich als Azubi ja keine Lohnsteuer zahle, oder liege ich da falsch?

Du kannst sie angeben, sie nutzen dir halt nur nichts, es sei denn dein Gewerbe lief zu schwer definizitär, dass du unterm Strich einen Verlust gemacht hast und dieser höher war als die Einkünfte abzgl. Werbungskosten deiner Ausbildung.

Dann hättest du einen vortragsfähigen Verlust.

Ich bin jetzt nicht soooooo der Experte, aber mir fällt dazu folgendes ein:

Interessant sind, meiner Meinung nach, Dein Kleingewerbe und Deine Tätigkeit aus nichtselbständiger Arbeit (sprich: Deine Ausbildung).

Auf die Tätigkeit als selbständiger (Dein Kleingewerbe) hast Du wahrscheinlich bisher noch keine Einkommensteuer bezahlt, so dass Du diese Tätigkeit im Rahmen Deiner Steuererklärung wirst angeben müssen. Deine Einkünfte aus dem Kleingewerbe rechnen sich grob: Einkünfte, die Du gehabt hast, abzüglich Ausgaben, die Du für dieses Kleingewerbe getätigt hast. Im Prinzip sind das auch Fahrkosten. Du kannst dafür eine Art Buchführung, oder eine einfache Einnahmen-Überschuß-Rechnung anfertigen.

Für Deine Ausbilung hast Du eine Ausbildungsvergütung erhalten. Von dieser Ausbildungsvergütung (= Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) sind womöglich Lohnsteuern abgeführt worden. Außerdem wirst Du auch für Deine Ausbildung Werbungskosten (z. B. Fahrkosten) gehabt haben, um diese Ausbildungsvergütung zu bekommen.

Meiner Meinung nach, müsste es so sein, dass Du im Zuge einer Einkommensteuererkläurng also Deine Einkünfte aus sebständiger Arbeit angibst, und Deine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Daraus wird dann Deine Steuer berechnet, die Du für das erklärte Jahr schuldest.

Da Du für Deine Tätigkeit als selbständiger womöglich noch keine Einkommensteuer abgeführt hast (im Gegensatz zur Lohnsteuer für Deine Ausbildung), *kann es sein*, dass Du womöglich nicht viel zurückbekommst, oder sogar noch Einkommensteuer wirst nachzahlen müssen. (Je nach Höhe)

Einen Kleingewerbeschein kannst du nicht beantragt haben. Das kennt das Gewerberecht nicht. Es gibt ein Gewerbe und fertig.

Das was du wohl meinst, du hast ein Gewerbe, im Nebenerwerb, angemeldet. und nutzt die Kleinunternehmereglung n. § 19 UstG. Und das betrift auch nur die Umsatz ( Mehrwert)Steuer.

Alle anderen Abgaben und Steuerarten bleiben davon unberührt.

Und wie kommst du darauf, dass du deinen Lohn aus nicht selbstständiger Arbeit ( Ausbildungslohn) nicht angeben musst?

Du musst alle Einkunftsarten bei der Steuererklärung angeben. Ausser dem Minijob.

Was den Gewinn aus deiner Gewerbetätigkeit anbelangt musst du eine Gewinn- Verlustrechnung führen. Diese Angaben trägst du in der EÜR ein.

Dein Gewinn ermittelt sich aus dem Umsdatz minus der Betriebskosten. Und Betriebskosten sind alles was erforderlich ist um das Gewerbe betreiben zu können.

Deinen Ausbildungslohn kommt in die Anlage R = Einkommen aus nicht selbstständiger Tätigkeit.

Alle Einkunftsarten werden zusammengerechnet. Abzüglich deiner privaten Werbungskosten und Sonderausgaben ermittelt sich dein zuversteuerendes Einkommen und daraus deine Steuerschuld.

Dir jetzt alles einzeln zu erklären sprengt den Rahmen von GF bei weitem

Tipp: suche dir unbedingt einen Steuerberater. denn bei deinem Wissen legst du unweigerlich drauf.

PatrickLassan  26.02.2018, 12:34
Deinen Ausbildungslohn kommt in die Anlage R = Einkommen aus nicht selbstständiger Tätigkeit.

Anlage N. Anlage R ist für Renten usw.

Griesuh  26.02.2018, 12:38
@PatrickLassan

Oh Sorry du hast recht. Habe mich da vertan. Das ist Anlage N.