Steuererklärung Kleinunternehmer / Kleingewerbe?

8 Antworten

Zu: "Außerdem wurde uns immer gesagt Belege für bestimmte Sachen aufheben für die Ausgaben." - Wer hat das gesagt?

Jetzt muss Sie ja eine Steuererklärung für 2015 abgeben.

Die hätte sie bis zum 31.05.2016 abgeben müssen. Hier kommt bald die Mahnung und wenn sich dann nichts tut, wird sie geschätzt.

Leider kennen wir uns damit noch nicht weiter aus wäre es besser einen Steuerberater aufzusuchen?

Bei 15er Einkünften immer!

Der wär dann aber auch wieder ziemlich teuer und würde ja fast Ihren Gewinn auffressen.

Kein Steuerberater wird aber teurer, spätestens, wenn der Schätzbescheid kommt. Ferner sind die Kosten für den Steuerberater als Betriebsausgaben abzugsfähig.

Aber meine Frage ist wie. Müssen wir in der Steuererklärung nur die
Sachen von dem Kleingewerbe angeben oder auch alles zu Ihren Hauptjob
als Verkäuferin dann wär das ja schon eine ganze Menge mehr. 

In die Erklärung kommen ALLE Einkünfte. Gewerbebetrieb und nichtselbständige Arbeit.

stellt sich dort die Frage der Scheinselbständigkeit, wenn man für für 1 als Kleinunternehmerin arbeitet.

Man schreibt eine Rg. nach § 19,1 USTG, die Steuer weist man nicht aus mit Hinweis auf Kleinunternehmen.

Als Arbeitnehmerin  zahlt sie ja Lohnsteuer & ist auch krankenversichert & dann mit Kleinunternehmen eine sog. EÜR machen & das zusammen mit der Lohnsteuerbescheinigung einreichen.

Die Verbuchungen können relativ simpel über solche Programme wie Wiso gemacht werden.

Eine EÜR Einnahme-Überschuß-Rechnung wird dann nach Eintippen der Buchungen ausgedruckt.

Bank 1200 an Umsatzerlös 8401 (kann man im Kontenrahmen eingeben) & auch als z. B. 8402 für Modeltätigkeiten. Das sind dann Einnahmen, weil das Bankkonto im Soll steht & somit zunimmt, Gegenkonto ist dann Umsatzerlös.

Bei Käufen oder Investitionen dann umgekehrt. Investitionen als Konto 0490 oder andere Kosten wie Benzin der Klasse 3 oder 4 im Soll / Konto Kasse im Haben 1000, weil die Kasse ja abnimmt

es gibt hier "gemischte" Aufwendungen. Das Smartphone wird wohl nur zu 50% gewerblich genutzt, ist somit aufzuteilen.

Abschreibungen auf PC für ebenfalls gemischt genutztes Inventar.

Hat sie im laufenden Jahr oder im letzten Jahr keine Buchungen vorgenommen ? Ergo zu Ausgaben & Einnahmen ?

Das könnte Ärger geben, wenn das Finanzamt das Einkommen schätzt. Wenn das nicht nachweisbar ist, einfache Nullbuchungen vornehmen

die Steuererklärung selbst zu erstellen macht nur Sinn, wenn entsprechende Kenntnisse vorhanden sind ....

fehlen diese Kenntnisse, so sollte die Hilfe einer Fachkraft in Anspruch genommen werden .....

ansonsten kann es sein, dass die Steuer zu hoch ausfällt ....