Steuererklärung Ehemann lebt und arbeitet in Großbritannien?
Ich muss meine Steuererklärung 2020 machen und mein Mann hat bis Anfang Dezember 2020 noch in England gelebt. Im Dezember haben wir dann geheiratet und er ist nach Deutschland gezogen. Wie sieht es jetzt aus, wenn ich in der Steuererklärung gemeinsame Veranlagung auswähle. Muss ich seine Einkünfte auch angeben, wenn ja wo? Und macht es überhaupt Sinn die Zusammenveranlagung zu wählen oder eher die Einzelveranlagung und dann lasse ich ihn raus?
Danke für Eure Hilfe!
1 Antwort
Wenn er seinen Wohnsitz in Deutschland im Dezember 2020 begründet hatte, ist er in Deutschland für 2020 unbeschränkt steuerpflichtig. Eine Steuerpflicht in GB dürfte wahrscheinlich auch gegeben sein.
Steuerpflichtig ist man grundsätzlich mit dem "Welteinkommen" - hier ist aber auch das Doppelbesteuerungsabkommen mit GB zu beachten.
Gemeinsame Veranlagung kann für 2020 gewählt werden, weil Ihr 2020 geheiratet habt; ob ggf. eine Einzelveranlagung sinnvoll ist, kann aus der Ferne nicht beurteilt werden.
Es sollte unbedingt wegen Auslandsbezug ein entsprechender Steuerberater hinzugezogen werden, da auch das Steuerrecht GB eine Rolle spielt.