Angabe Gehalt bei Steuererklärung

6 Antworten

Also ich bin der Meinung, in der Anlage N kann beides separat angegeben werden.

Bei einem Arbeitsplatzwechsel hatte ich 2 Bescheinigungen erhalten. Meine Anlage N enthält daher beide Lohnsteuerbescheinigungen separat.

Ich empfehle dir, das ElsterFormular des Finanzministeriums zu verwenden. Dort kann man den automatischen Belegabruf einrichten. Ist zwar etwas umständlich zu beantragen, aber das erleichtert die Arbeit später dann ziemlich. Z.B. sind dann die ganzen Angaben wie Löhne, bezahlte Steuern, RV, KV, etc... bereits an der richtigen Stelle eingetragen.

Klar musst du deine Einkuenfte des ganzen Jahres angeben. Wenn du einzelne Bescheinigungen hast, kannst du alles zusammen rechnen. Ansonsten kannst du auch einfach 2 mal die Anlage N ausfuellen fuer beide Beschaeftigungsverhaeltnisse, das geht auch.

Nur das Einkommen deiner Ausbildung einfach verschweigen kannst du natuerlich nicht, das waere ja Betrug, denn du hattest ja ja auch Einnahmen, auch wenn sie nicht versteuert wurden, weil sie zu gering waren.

Kaeme aber eh raus, weil dem Finanzamt ja alle Einnahmen eh gemeldet wurden.

Man muss doch nicht zweimal die Anlage N ausfüllen.

"Früher" gab es ja Lohnsteuerkarten, heute bekommt man diese elekt. Lohnsteuerbescheinigungen.

In der Anlage N muss man jetzt diese elekt.Lohnst. übernehmen. Man braucht also nicht mehrere Anlagen N ausfüllen.

Woher kommt eigentlich diese (FALSCHE) Idee, Ausbildungsvergütung sei irgendwie prinzipiell nicht steuerpflichtig?

Wenn du eine Einkommensteuererklärung abgibst wird das Finanzamt ohnehin das komplette Jahresgehalt heranziehen.

Wie viele Lohnsteuerbescheinigungen hat man dir ausgehändigt?

du musst die Zahlen aus der oder den Lohnsteuerbescheinigungen eintragen - egal wieviele es sind.

Gut, dass du ne Steuererklärung machst! In dem Jahr, in dem die Ausbildung endet und man nur ein paar Monate aus Ausgelernte/r arbeitet, hat man nämlich zuviel Steuern bezahlt, die man dann zurück kriegt :-)

Natürlich vom ganzen Jahr.....hat aber den Vorteil dass du den Freibetrag von rd. 8000 Euro nicht so wahnsinng übersteigst. Kriegst dann mehr raus...wahrscheinlich...