Umzug über den Jahreswechsel in welcher Steuererklärung angeben?

4 Antworten

Für die steuerliche Relevanz muss der Umzug dienstlich begründet sein. Deshalb würde ich mich nach zwei Daten richten: ab wann beginnt das neue Arbeitsverhältnis am neuen Ort oder/und wir sind die Rechnungen datiert?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

jeweils in dem Jahr in dem du die entsprechenden Ausgaben hattest / du sie bezahlt hast

Du kannst die Ausgaben nur in dem Jahr geltend machen, in dem sie angefallen sind.

Dein Bezahldatum ist entscheidend.