Gekaufte Monitore für Homeoffice in Steuererklärung angeben. Wenn ja, wie viel und wo muss ich es angeben?
Hallo Community,
wir konten in 2020 im Homeoffice arbeiten. Dafür haben wir noch 2 extra Monitore gekauft. Ich weiß nicht genau wie ich diese Ausgaben angeben muss. Gebe ich das zusammen mit den Stromkosten an? Kann ich das als Gesamtsumme zusammenrechnen? Also Strom + Monitore + weitere Homeoffice Kosten? Oder muss ich das einzeln angeben?
Und wenn ich das angebe, muss ich das anteilig machen? Also wenn ich den Monitor erst im Juli gekauft habe kann ich den nur zur Hälfte angeben? Und wie ist das mit der Nutzungszeit? Muss ich das anteilig ausrechnen wie viel ich den Monitor am Tag benutze?
Vielen Dank im Voraus
3 Antworten
Die monitore sind Arbeitsmittel. Wenn der (fast) ausschließlich beruflich genutzt wird komplett. Nutzt du in jeweils 50% beruflich und privat trägst du entsprechend 50% der Kosten ein. Die monitore haben einzelnen doch weniger als 250 € gekostet? Dann w7rd in dem Jahr der komplette (beruflich veranlasste Betrag) erfasst. Falls sie teurer waren wären die Anschaffungskosten über die gewöhnliche nutzungsdauer zu verteilen. Für 2020 entsprechend nur der halbe jahresbetrag
Die übrigen Kosten fürs homeoffice wie anteiligen (Aufteilung nach Fläche) Strom, Heizung, Miete/ afa bei Eigentum übtige Nebenkosten trägst du unter häusliches arbeitszimmer ein. Natürlich vorausgesetzt die vorrausetzungen für die abzugsfähigkeit des häuslichen arbeitszimmers sind erfüllt. Ansonsten kannst du nur die homeoffice pauschale ansetzen.
Hi.. ergänzend zu den anderen Beiträgen folgendes:
Wenn der Preis je Monitor unter 800 € betrug (davon gehe ich stark aus), kannst du diese in 2020 komplett als Werbungskosten geltend machen (GWG-Grenze in 2020 -> 800 €).
Beispiel: 2 Monitore werden für a' 300,00 € gekauft... es wird geschätzt, dass 50 % dem privaten Bereich zuzuordnen sind (da meckert das Finanzamt selten rum).
2 Monitore = 600 €
davon 50 % beruflich = 300 €
Preis je Monitor unter 800 € = Komplette Abschreibung als GWG in 2020 möglich (auch wenn du diese am 31.12.2020 gekauft hast).
Folglich -> Anlage N -> 300 € (2 x 150 €) Werbungskosten (Abschreibung)
P.S. Liegt der Preis je Monitor unter 250 €, dann brauchst du diese noch nicht mal als Anlagevermögen angeben.
Ein Monitor ist ein Arbeitsmittel. Auch wenn er mit Strom betrieben wird gehört er nicht zu den Stromkosten.
Ich würde ihn über 3 Jahre abschreiben, also 3 Jahre lang jedes Jahr 1/3 absetzen.