Was muss ich bei der Steuererklärung als Student beachten?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

solange du noch nicht zurück erstattete steuern hast in dem jahr soviel an "werbungskosten" zusammen suchen bis du alle steuer zurück erstattet bekommst .... rechnungsbelege ... allerdings wird das jahreseinkommen meist so niedrig, dass du eh unter den steuersatz fällst wenn du nur pauschalbeträge angibst ....  also ich hab z.B. mal 3000 Euro in den Semesterferien verdient und alle Steuer rausbekommen, weil ich ja sonst keine Einnahmen hatte.  Auch ohne irgendwelche hohen Werbungskosten war da alles zurück gezahlt worden mit der Steuererklärung.

siehe "wfwbinder" - hier noch Ergänzung:

Definition:

Zweitstudium = echtes Zweitstudium oder ein Erststudium nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf.

Dann Werbungskosten:

Studiengebühren, Fahrten zur Uni, Fachliteratur, Arbeitsmittel (auch PC/Notebook - ggf. anteilig wegen Privatnutzung), Arbeitszimmer etc.

"wfwbinder" hat bereits auf das zu erwartende Urteil hingewiesen - daher kann das Urteil abgewartet werden, sollte es kein Zweistudium sein, und es können die Steuererklärungen dann auch nachträglich für 4 Jahre rückwirkend abgegeben werden.

Wenn Du keine Einkünfte hast kannst Du auch keine Steuer zurück bekommen, weil Du keine gezahlt hast.

Das war die schlechte Nachricht.

Nun eventuell die Gute.

Wenn es Dein Zweitstudium ist, kannst Du alle Kosten geltend machen. Dadurch entsteht ein Verlust. Dieser Verlust wird auf Folgejahre vorgetragen udn da wird es dann vom Einkommen abgezogen und dann bekommst Du Steuern zurück.

Wenn es das Erststudium ist, sind die Kosten nur als Sonderausgaben abzugsfähig, die man nicht vortragen kann. Aber da es ein Verfahren vor dem BFH gibt, sollte man es doch machen, denn wenn die zugunsten der Steuerpflichtigen entscheiden, hat man sich die Tür offen gehalten.

Vielen Dank für die Antwort. 
Also es ist mein Erststudium, habe aber vorher schon zwei Ausbildungen gemacht und auch gearbeitet. 
Und wie ist es mit der Krankenkasse und den Studiengebühren, sowie sonstige Ausgaben wie  notwendige Besorgungen fürs Studium z.B. Bücher usw. 
Wie sieht es denn mit den Fahrtkosten aus ich ich bezahlen muss um in die Uni zu kommen? Kann ich diese nicht absetzen?
Vielen Dank.

@Schischonk

Studierst Du wirklich ?

Dann frage ich micht, wieso Du das nicht kapierst.

Du hast kein Einkommen, somit zahlst Du keine Steuern, also kannst Du nichts von der Steuer absetzen!!!!

Und wenn Du 1 Mio € absetzbare Kosten hast, - da Du keine Steuern zahlst, bekommst Du auch keine Steuern rückerstattet.

@gerolsteiner06

Danke! 
Ich tu nur so! 

@gerolsteiner06

wenn er z.B. seit dem Wintersemester studiert ... aber im Frühjahr und bis in den Sommer hinein noch gearbeitet hat, kann er das dann natürlich auch absetzen am Ende vom Jahr

@Schischonk
habe aber vorher schon zwei Ausbildungen gemacht und auch gearbeitet. 

Damit ist es die Zweitausbildung udn Deine Studienkosten sind abzugsfähig.

Also Bücher, Lehrmaterial, Fahrten zur Uni usw. Wenn Du keine Einnahmen in dem Jahr hast, dann einen Antrag auf festsetzung eines Verlustvortrages stellen (das gleiche Formular wie für die Einkommensteuererklärung, nur im Kopf das Kreuz an einer anderen Stelle.

Dinge wie Krankenversicherung  (Vorsorgeaufwendungen) wirken sich nur aus, wenn man in dem Jahr auch Einnahmen hat.

@wfwbinder

Danke. Das hilft mir weiter. :)

Studierst Du wirklich ?

Dann frage ich micht, wieso Du das nicht kapierst.

Du hast kein Einkommen, somit zahlst Du keine Steuern, also kannst Du nichts von der Steuer absetzen!!!!

Und wenn Du 1 Mio € absetzbare Kosten hast, - da Du keine Steuern zahlst, bekommst Du auch keine Steuern rückerstattet.

Jawoll hier wird DEUTSCH gesprochen.;-)

Von welchem Einkommen willst du da was absetzen ? Weniger als null komma nüscht wirst du nicht bezahlen.