Nebenkosten zahlen trotz nachweislicher Abwesenheit (Untermiete)

10 Antworten

In den Nebenkosten sind z.b. auch solche "Nicklichkeiten" wie Gebäudeversicherung etc. enthalten, die auch weiterlaufen, wenn Sie abwesend sind. Sie sind selbstverständlich verpflichtet, das an mtl. Bruttomiete zu zahlen, was vertraglich vereinbart wurde, völlig gleichgültig, wann, wie lange und wie oft Sie abwesend sind..

Das hängt meiner Meinung nach davon ab was ihr vereinbart habt. Grundsätzlich würde ich aber ja sagen. Stell dir mal vor, von den vieren ist mal einen Monat niemand da. Zahlt dann niemand die Nebenkosten?

Das sind nun mal monatlich auflaufende kosten, lautet die Vereinbarung das wird zu gleichen Teilen bezahlt, ist es unerheblich ob man nun da ist oder nicht. Denn wo fängt das an wo hört das auf. Monate, Wochen, Tage Stunden? Das ist so nicht machbar.

Hier gilt der Grundsatz, mitgefangen, mitgehangen

Varianten:

  1. Du zahlst im Verlaufe des Mietvertrages vermutlich die Nebenkosten als Pauschale ohne Unterbrechung.

  2. Du kündigst den Mietvertrag zum Ende des Sommersemesters.

  3. Du vermietest dein Zimmer in der Zeit deiner Abwesenheit.

  4. Du verweist auf die Heizkostenverordnung und minderst die Pauschale für Heizung und Warmwasser um 15% wegen fehlender verbrauchsabhängiger Festestellung der Heiz- und WW-Kosten.

  5. Du bezahlst in der Zeit deiner Abwesenheit nicht die Betriebskostenpauschale und riskierst die Kündigung sowie Zahlungsklage.

Diese Varianten sind teilweise abhängig von der Gestaltung des Mietvertrages.

Kurz gesagt, wenn sie darauf bestehen: ja.

Ja, musst du.