Lassen sich Stromkosten und Internet bei nebenberuflicher Tätigkeit zu Hause steuerlich absetzen?
Wenn ich zu Hause über meinen PC im Internet Geld verdiene, z.B. über Youtube Videos, Internetwerbung auf Websites usw. und dafür zu Hause gearbeitet habe (Nebeneinkommen neben Hauptberuf als Angestellter) , lassen sich Strom und Internet steuerlich absetzen? Wenn ja, zu welchem Umfang? Hab mir auch überlegt, das Zimmer in der 1 -Zimmerwohnung als Arbeitszimmer anzugeben. Aber ich hab kein Unternehmen da gegründet und die Arbeitsecke kann nicht als Arbeitszimmer angegeben werden. Wie ist es da im Privatbereich mit Strom und Internet geregelt? Danke schon mal für eure Antworten im Voraus!
5 Antworten
Du musst ein Kleingewerbe anmelden sobald Du Nebenberuflich auf Selbstständiger Basis Geld verdienst. Wenn Du dein Nebeneinkommen nicht angemeldet hast aber die Ausgaben absetzen willst dann hast ganz schnell Ärger mit dem Finanzamt und das wird ganz schön teuer. Setze Dich entweder mit dem Finanzamt oder deinem Steuerberater in Verbindung und Frage alles nach. Vorsicht ist auch geboten wenn Du bereits schon etwas dabei verdient hast in der Vergangenheit, dann setze Dich als erster mit deinem Steuerberater zusammen da das Finanzamt sofort heraushört dass da schon ein Einkommen war.......also Vorsicht !!!
Dann ist alles OK soweit. Dein Steuerberater kann Dir jetzt am allerbesten weiterhelfen. Das Fundament hast ja schon.
Wenn deine Wohnung nur ein Zimmer hat, kannst du dieses aber nicht als Arbeitszimmer absetzen. Dann wäre es ein Gewerbestandort. Dieses musst du anmelden nachdem dein Vermieter dir die Genehmigung dazu erteilt hat (und dann vermutlich den höheren Mietpreis einer Gewerbewohnung berechnet).
Einkommensteuergesetz (EStG)
§ 4 Gewinnbegriff im Allgemeinen(...) (4) Betriebsausgaben sind die Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind. (...)
Damit hast Du die Antwort auf Deine Frage.
Generell ja, aber dazu musst du das Gewerbe auch anmelden und dich mit einem Steuerberater zusammensetzen, der genau weiss wieviel Prozente absetzbar sind.
Das Zimmer nicht, es muss immer ein extra Zimmer als Arbeitszimmer sein. Internetkosten kannst du in Höhe von 50% gelten machen, maximal aber 18€ monatlich. Strom nicht, denn das ist ja derbe minimal. Du müsstest dir genau ausrechnen, wieviel dein Rechner verbraucht.
Danke für die Info. Aber ein Gewerbeschein liegt seit 2 Jahren vor und das Finanzamt wurde auch schon informiert, dass ich Kleinunternehmer bin. Das wurde schon berücksichtigt! Gewinn/Verlustrechnung wurde vor einem Jahr erstellt. Bei der Steuererklärung vor einem Jahr habe ich aber einige Ausgaben nicht berücksichtigt, die ich diesmal genauer unter die Lupe nehme. Das mit der Anmeldung zum Nebeneinkommen ist schon erledigt!