Arbeitszimmer von der Steuer absetzen, Fiktive Mietkosten ansetzbar bei schuldenfreiem Haus?
Ich möchte für meine Arbeitszimmer im eigenen Haus von der Steuer absetzen. Ich bin selbständig und arbeite ausschließlich zu Hause. Normalerweise kann man ja auch anteilig die Mietkosten bzw. die Hypothekenkosten in Ansatz bringen. Mein Haus ist schuldenfrei. Kann man da sowas wie eine vergleichbare Miete anteilig abrechnen (So als würde ich das Arbeitszimmer an mein Unternehmen vermieten) oder geht das nur bei tatsächlichen Kosten?
2 Antworten
Es geht nur bei tatsächlichen Kosten, denn sonst müßtest Du es ja in einer anlage V im Privatbereich wieder als Einnahme ansetzen.
Aber denke an die Abschreibung des Hauses. Die kann man anteilig abziehen udn die Nebenkosten. kommt ja bei einem haus auch etwas zusammen.
nein, da muss ich auch wfwbinder Recht geben, Kosten (Betriebsausgaben oder Werbungskosten) sind nur ansetzbar, wenn sie auch tatsächlich entstanden sind. daher gegen keine fiktiven oder kalkulatorischen Mietkosten.
der zum Thema arbeitszimmer im Lexikon der Betriebsausgaben unter:
http://www.betriebsausgabe.de/arbeitszimmer-3.html