Arbeitszimmer von der Steuer absetzen, Fiktive Mietkosten ansetzbar bei schuldenfreiem Haus?

2 Antworten

Es geht nur bei tatsächlichen Kosten, denn sonst müßtest Du es ja in einer anlage V im Privatbereich wieder als Einnahme ansetzen.

Aber denke an die Abschreibung des Hauses. Die kann man anteilig abziehen udn die Nebenkosten. kommt ja bei einem haus auch etwas zusammen.

nein, da muss ich auch wfwbinder Recht geben, Kosten (Betriebsausgaben oder Werbungskosten) sind nur ansetzbar, wenn sie auch tatsächlich entstanden sind. daher gegen keine fiktiven oder kalkulatorischen Mietkosten.

der zum Thema arbeitszimmer im Lexikon der Betriebsausgaben unter:

http://www.betriebsausgabe.de/arbeitszimmer-3.html