Steuererklärung 2020 BVG Jahresabo absetzen?

2 Antworten

Grundsätzlich wirken sich Werbungskosten nur aus, wenn sie 1.000 € übersteigen.

Zunächst ist die Entfernungspauschale zu berücksichtigen (0,30 € pro Entfernungskilometer pro Tag, an dem die erste Tätigkeitsstätte aufgesucht wurde - Homeoffice-Tage dürfen hier natürlich nicht mitgezählt werden).

Wenn die Kosten für ein Ticket im ÖPNV höher liegen als die Entfernungspauschale, können die tatsächlichen Kosten des Tickets angesetzt werden.

Für Home-Office kann pauschal 5 € pro Tag angesetzt werden (max. 600 €) auch wenn die Voraussetzungen für ein häusliches Arbeitszimmer nicht eggeben sind.

Du kannst alle angefallenen Werbungskosten ansetzen, es bringt aber nur etwas, wenn du über die bereits berücksichtigte Werbungskostenpauschale von ca. 1000.- Eu im Jahr kommst.