Steuererklärung - Verwaltergebühren absetzbar?

5 Antworten

Bitte Deinen Hausverwalter, eine Bescheinigung über alle haushaltsnahen Dienstleistungen auszustellen. Denn alle Ausgaben für Umlagenpflege, Reparaturen, Winterdienst, evtl. Flurreinigung (Hausmeister) etc. können ja diesbezüglich abgesetzt werden. Frage ihn in diesem Zusammenhang auch, ob sein Hausverwaltergeld ebenfalls absetzbar sind. Deann da bin ich mir nicht ganz sicher. Er kann es Dir am besten sagen.

Zunächst müssen Sie erstmal unterscheiden, ob Sie die Wohnung vermieten oder selber nutzen. Im Falle der Vermietung können Sie sämtliche Aufwendungen (z.B. Handwerkerrechnungen in voller Höhe) für die Wohnung den Einnahmen/Einkünften aus der Wohnung durch Vermietung gegenüberstellen, damit hier nur Ihr tatsächlicher "Überschuß" steuerlich betrachtet wird. In diesem Fall können Sie selbstverständlich die Verwalterkosten auch ansetzen.

Wenn Sie die Wohnung selbernutzen, können Sie nur allgemein die steuerbegünstigten Kosten aus den Dienstleisterrechnungen und Handwerkerrechnungen (hier die Kosten , die für Arbeitsleistungen und Fahrweg angefalllen sind) steuerlich ansetzen - Darüber stellt in der Regel der Verwalter zusätzlich als Anlage zur Wohngeldabrechnung eine Bescheinigung aus, woraus sich diese steuerlich relevanten Beträge ergeben.

babslouise  23.11.2012, 12:38

Ergänzung: Verwalterkosten sind keine haushaltsnahen Dienstleistungen, und damit auch nicht bei Eigennutzung steuerlich ansetzbar. Aber das hatte Teresamaria schon korrekt dargelegt.

pepsi2011 
Fragesteller
 26.11.2012, 00:42
@babslouise

Wie bereits angegeben bin ich Eigentümer einer Wohnung und nutze die Wohnung selber und kann die von der Verwaltung ausgestellte Bescheinigung über die Lohn- und Handwerkerleistungen ( z. B. Hausmeister, Kaminkehrer, usw. ) in der ESt-Erklärung ansetzen. In dieser Bescheinigung sind die Verwalterkosten nicht enthalten. Was sind eigentlich Verwalterkosten: Die Eigentümer der Wohnungen beauftragen einen Verwalter, damit er die Eigentumswohnungen verwaltet. Dafür wird er doch entlohnt. Für mich sind das doch dann auch Lohnkosten, die ich bezahlen muß und warum kann ich diese nicht absetzen? Vielleicht kann mir das jemand erklären.

Du verwechselst offenbar den Verwalter mit dem Hausmeister.

Ein Verwalter ist ein Kaufmann und kein Handwerker. Daher kannst du keine sog. haushaltsnahen Dienstleistungen gem. § 35 a EkStG hier geltend machen. Die Kosten des Verwalters kannst du bestenfalls als Werbungskosten angeben.

pepsi2011 
Fragesteller
 26.11.2012, 00:43

Wie bereits angegeben bin ich Eigentümer einer Wohnung und nutze die Wohnung selber und kann die von der Verwaltung ausgestellte Bescheinigung über die Lohn- und Handwerkerleistungen ( z. B. Hausmeister, Kaminkehrer, usw. ) in der ESt-Erklärung ansetzen. In dieser Bescheinigung sind die Verwalterkosten nicht enthalten. Was sind eigentlich Verwalterkosten: Die Eigentümer der Wohnungen beauftragen einen Verwalter, damit er die Eigentumswohnungen verwaltet. Dafür wird er doch entlohnt. Für mich sind das doch dann auch Lohnkosten, die ich bezahlen muß und warum kann ich diese nicht absetzen? Vielleicht kann mir das jemand erklären.

Immofachwirt  22.05.2018, 16:32
@pepsi2011

Der Dienstblattrunderlass des Finanzministeriums (Grundlage der Bescheinigung für Haushaltsnahe Dienstleistungen) soll Schwarzarbeit, insbesondere im häuslichen Bereich, verhindern. Es gibt wohl keinen Verwalter der seine Sinne noch beisammen hat, der die Verwaltung von Eigentumswohnungen "schwarz" durchführen würde. Daher ist er in der Liste derjenigen, welche begünstigt werden, in dem o. g. Dienstblattrunderlass nicht erfasst.

Bei den Verwalterkosten handelt es sich nicht um Haushaltsnahe Dienstleistung. Deshalb als solche nicht absetzbar. Wenn du die Wohnung vermietet hast, dann kannst du diese Kosten als Werbungskosten auf der Anlage V geltend machen.

pepsi2011 
Fragesteller
 26.11.2012, 00:41

Wie bereits angegeben bin ich Eigentümer einer Wohnung und nutze die Wohnung selber und kann die von der Verwaltung ausgestellte Bescheinigung über die Lohn- und Handwerkerleistungen ( z. B. Hausmeister, Kaminkehrer, usw. ) in der ESt-Erklärung ansetzen. In dieser Bescheinigung sind die Verwalterkosten nicht enthalten. Was sind eigentlich Verwalterkosten: Die Eigentümer der Wohnungen beauftragen einen Verwalter, damit er die Eigentumswohnungen verwaltet. Dafür wird er doch entlohnt. Für mich sind das doch dann auch Lohnkosten, die ich bezahlen muß und warum kann ich diese nicht absetzen? Vielleicht kann mir das jemand erklären.

Teresamaria  26.11.2012, 04:11
@pepsi2011

Das Wort "haushaltsnahe" sagt es schon. Die Arbeiten müssten in deinem Haushalt verrichtet werden, nicht für deinen Haushalt. Bevorzugt sind Handwerkerleistungen. Dies ist bei Verwaltergebühren nicht so. Autoreparaturen sind teilweise auch Lohnkosten werden aber nicht in deinem Haushalt sondern in der Werkstatt verrichtet.

Ich weiß es zwar nicht,aber wenn sie nicht absetztbar sind, wirds vom Finanzamt sowieso nicht anerkannt.