Kosten während des Studiums (Architektur) nach Abschluss steuerlich absetzbar?

4 Antworten

Sofern es sich um die Erstausbildung handelt, nein. Siehe §9 Abs. 6 Satz 1 EStG; diesbezüglich ist allerdings eine Klage vor dem BVerfG anhängig. Ich würde allerdings kaum mit einer reelen Chance rechnen.

Ansonsten kannst Du im Jahr des Berufsstarts die Kosten bis zu € 6000.-- als Sonderausgaben geltend machen; ein Verlustvortrag aus Vorjahren ist bei Sonderausgaben allerdings nicht möglich, nur bei Werbungskosten (und die liegen definitionsgemäß eben nicht vor).

Nein zumindest nicht ganz, siehe hierzu §9 Absatz 6 Satz 1 EStG

"Aufwendungen des Steuerpflichtigen für seine Berufsausbildung oder für sein Studium sind nur dann Werbungskosten (von der Einkommenssteuer abziehbar), wenn der Steuerpflichtige zuvor bereits eine Erstausbildung abgeschlossenhat oder wenn die Ausbildung oder das Studium im Rhamen eines Dienstverhältnisses stattfindet."

Jedoch kannst du nach §10 Absatz 1 Nr. 7 EStG bis zu 6000€ im Kalenderjahr für eine Erstausbildung als Sonderausgabe geltent machen


(alle Angabgen ohne Gewähr ^^)


Wenn das Studium tatsächlich Deine Zweitausbildung ist, kannst Du die Kosten als vorweggenommene Werbungskosten geltend machen.

Dazu musst Du allerdings für jedes Jahr des Studiums eine Einkommensteuererklärung abgeben, um den vortragsfähigen Verlust feststellen zu lassen.

Die aufgelaufenen Verlustvorträge werden dann in den Jahren mit positivem Einkommen verrechnet.

Da ergeben sich einige Fragen für mich... Vielleicht kannst du die ja beantworten?

  1. Das hieße dann auch, dass man alle Ausgaben belegen können muss, oder? Das kriege ich nämlich rückwirkend nicht auf die Reihe. 
  2. Außerdem die Frage: Wie weit kann man denn rückwirkend noch EKSt-Erklärungen abgeben? (ok, bin grad nur zu faul zum Googlen hier...) ;)
  3. Das Geltendmachen dieser etwaigen Verluste kann jederzeit erfolgen - oder muss das nahtlos geschehen? Studium liegt halt schon 2 Jahre zurück und ich habe bereits Steuererklärungen abgegeben seitdem.
@Zachariah

Sicher wird das Finanzamt Unterlagen zu den Kosten sehen wollen.

Und wenn Du zu faul zum Googeln bist, werde ich Dir bestimmt nicht diese Arbeit abnehmen.

dann gebe es vielleicht doch eine Chance, da ich vor dem Studium bereits eine Ausbildung abgeschlossen habe, die aber leider nichts mit dem Studium zutun hat....