Steuererklärung - ist meine Rechnung, die von meiner Mutter beglichen wurde, ich danach aber zurück gezahlt habe, absetzbar?

6 Antworten

Nur, wenn die Rechnung auf deinen Namen gelaufen ist. Eventuell auch mit schriftlicher Bestätigung der Rückzahlung von deiner Mutter, aber da solltest du direkt beim Finanzamt nachfragen.

Unsinn, beim Finanzamt nachzufragen. 

Selbst bei Schenkung,oder Kreditgewährung durch Mutter ist es berücksichtigungsfähig.

Erst einmal müsstest Du erläutern, um welche Art von Rechnung es sich handelt und warum die Rechnung bei Dir berücksichtigt weden kann.

Wenn die Rechnung für haushaltsnahe Dienstleistungen sein, hast Du schlechte Karten.

Das Finanzamt verlangt nämlich, dass diese Rechnungen vom Rechnungsempfänger per Überweisung an den Rechnungsaussteller gezahlt wird.

Diesen Nachweis könntest Du nicht erbringen.

Es ist überhaupt kein Problem, wenn die Rechnung auf DICH ausgestellt ist, aber von Deiner Mutter als durchlaufender Poster vorgestreckt wurde.

Auch, wenn Du die Ausgabe per Bankkredit finanzieren würdest, wäre sie sofort berücksichtigungsfähig und aus den späteren Kreditrückzahlungen dann noch zusätzlich die Zinsen.

Also abgesehen davon, dass ich nicht weiß, ob man die Rechnung überhaupt abschreiben kann, wäre erstmal wichtig, wer auf der Rechnung steht, sonst wird's schwierig.

Rechnung ist auf mich ausgeschrieben

Wenn Du die Ausgaben steuerlich geltend machen kannst, ist die Bezahlung der Rechnung zunächst mal zweitrangig. Gib die Ausgabe also ruhig an. Wenn das FA dann nachfragt und nach Belegen fragt, kannst Du den Sachverhalt ja immer noch ausreichend darlegen und den Zahlungsweg begründen.

Wenn Du die Ausgaben steuerlich geltend machen kannst, ist die Bezahlung der Rechnung zunächst mal zweitrangig

Da wird das Finanzamt aber ganz anderer Meinung sein. Der Betrag ist nämlich nicht absetzbar, weil es eine Rechnung gibt, sondern weil der Betrag bezahlt wurde.