Computer-Wartung/Reparatur für Arbeitnehmer von der Steuer absetzbar?
Eine Arbeitnehmerin (MTA) hat die Kosten für ein Laptop auf 3 Jahre verteilt bei der Anlage N unter "Aufwendungen für Arbeitsmittel" absetzen können (das Finanzamt hat die Kosten erkannt). Nun wurde im 2.Jahr des Abschreibungszeitraums eine Wartung/Reparatur (windows-probleme) des Laptops notwendig. Frage: kann die Arbeitnehmerin diese Kosten auch unter "Aufwendungen für Arbeitsmittel" absetzen? Oder unter Handwerkerleistungen (Hauptvordruck, Seite 3)? Und muss der Rechnungsbetrag überwiesen werden oder wird auch eine Quittung über eine Barzahlung anerkannt?
schon mal danke im voraus für antworten
3 Antworten
Das gehört (im Jahr der Ausgabe) zu den Werbungskosten.
Falls der PC zu x% als beruflich und zu y% als privat eingestuft wurde,
können von der Reparatur x% bei den Werbungskosten angesetzt werden.
Hinzu kommen 0,30€/km für die ggf. angefallenen Fahrt(en) zu Reparatur (und Abholung).
Hallo,
die Reparatur hat mit Hanwerksleistungen nichts zu tun. Es sind Aufwendungen für Arbeitsmittel, natürlich gilt da uch ein Bar Beleg, Wichtig ist nur das überhaubt ein Beleg vorliegt und dieser nach den heutigen Vorschriften ausgefüllt ist (mit Datum, Stempel, Leistung usw.).
Theoretisch müßte doch in diesem Zeitraum noch ein Garantieanspruch bestanden haben? Nur mal so als Frage....
Aber eigentlich müßten auch Reparaturen absetzbar sein.