Vermietet Wohnung zusammen gekauft, wer muss die Kosten in der Steuererklärung erwähnen?
Meine Partnerin und ich (nicht verheiratet) haben zusammen eine vermietete Eigentumswohnung als Kapitalanlage gekauft und den Kredit dafür auch gemeinschaftlich aufgenommen. Die Mieteinnahmen sowie die Kreditgebühren werden aber beide auf meinem Konto verbucht.
Nun steht die Steuererklärung an und ich frage mich ob es möglich ist, dass nur eine Person die Wohnung steuerlich erwähnt (natürlich dann komplett) und die zweite Person in der Steuererklärung nichts erwähnt. Also nach dem Prinzip: Solange einer der Eigentümer 100% der Kosten/Einnahmen in seiner Steuererklärung korrekt darstellt ist das ausreichend.
Oder müssen die Einnahmen/Kosten zwingend auf beide Partner (50:50) aufgeteilt werden?
Vielen Dank!
3 Antworten
Ihr könnt das gemeinsame Vermietungsobjekt nicht einfach in einer Einkommensteuererklärung abfrühstücken.
Du und Deine Partnerin habt (vielleicht ohne es zu merken) eine GbR oder Eigentümergemeinschaft gegründet. Für die GbR ist jährlich eine gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung mit Anlage V zu erstellen. Innerhalb der Feststellungserklärung werden die gemeinsamen Einkünfte aus Vermietung ermittelt und auf die einzelnen Beteiligten aufgeteilt. Die aufgeteilten Beträge werden dann in die jeweilige Anlage V in Eure Einkommensteuererklärungen eingetragen.
Die GbR zahlt also selbst keine Steuern. Die Feststellungserklärung dient nur dazu, die Einkünfte zu ermitteln und aufzuteilen.
Eigentlich ist das alles ganz einfach. Viele sind von den Formulare aber überfordert und gehen deswegen zum Steuerberater. Das ist im Grunde auch ok und für das Erstjahr sicher empfehlenswert, kostet aber Geld.
Wenn Ihr das selbst machen wollt, empfehle ich Euch die Steuer-Spar-Erklärung. Ich habe damit schon Feststellungserklärungen in 10 Minuten erstellt. Viel Erfolg!
wer steht im Mietvertrag als Vermieter?
wenn beide: dann ist eine gesonderte und einheitliche Feststellung der Besteuerungsgrundlagen erforderlich
Wer im Mietvertrag erwähnt wird, ist vollkommen egal.
Die Eigentümergemeinschaft gemäß Grundbucheintrag ist steuerpflichtig.
Also geht nur aufteilen in der Steuererklärung?
Die Aufteilung erfolgt autolmatisch gemäß Grundbuch Eintrag über den Steuerbescheid und den jedem einzelnen der Sigentümer entsprechend zugehenden Einheitswertbescheid.
Folglich steuern Sie die künftige Veranlagung über den Grundbucheintrag, der aufgrund Ihrer Einigung im Kaufvertrag erfolgt..
Bis dato wurde der Mietvertrag des Vorbesitzers übernommen, müssen wir noch ändern.
Wie verhält es sich, wenn nur ich im Mietvertrag erwähnt werde?
Wenn beide erwähnt sind muss es über einen Steuerberater laufen zur Feststellung? Oder wie wäre der Ablauf?