Badrenovierung/-modernisierung steuerlich absetzbar für Senioren mit Schwerbehindertenausweis?

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Also, klar. Wie bei jedem anderen auch können die Modernisierungskosten im Rahmen des § 35a EStG Eingang in die Steuererklärung finden: "Für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen.... ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer...auf Antrag um 20 Prozent, höchstens 1.200 Euro, der Aufwendungen des Steuerpflichtigen."
 
Falls allerdings erklärbar gemacht werden kann, warum ein seh- oder hörbehinderter Mensch eine ebenerdige Dusche mehr benötigt als ein Normalsehender oder Normalhörender, dann kann man über den Ansatz als außergewöhnliche Belastung nachdenken. Allerdings wäre hier der entstandene Gegenwert von den Aufwendungen abzuziehen.

Sry klar mit der Höchstgrenze von 1200 haben wir schon gerechnet, es geht mir in der Tat bei dem großen Betrag über eine Mehrabsetzung als die 1200€. Wie ist dein letzter Satz zu verstehen. Kannst du zur außergewöhnlichen Belastung noch genauer was sagen? Gruss cube85

@cube85

Der BFH hat Ende 2009 entschieden, dass nur in den Fällen, wo den Aufwendungen kein anschließender Mehrwert entgegensteht, die Aufwendungen nicht als agB abgezogen werden können. Ein bisschen vereinfacht ausgedrückt, aber wenn du es gern kompliziert magst, findest du hier die ganze Entscheidung: http://bit.ly/bZeryz
 
Zu beachten hier Tz 18 im Umkehrschluss.

@EnnoBecker

Gebe zu habe es noch nicht gelesen...... Wie ist der Mehrwert zu verstehen? Die niedrige Dusche ist doch ein Mehrwert für Sehbehinderte?! Somit darf man die Kosten abziehen, oder muss man dann Kosten aufteilen, wobei großes Bad mit mehr Tageslicht (neues großes Fenster) auch für sehbehinderte besser geeignet ist. Nebenbei, dass meine Eltern in den anderen Stockwerken vermieten hat nichts damit zu tun, richtig?

@cube85

Mehrwert = Ich wohne in einem normalen Heim, baue um und habe Luxus... Also ist das Heim mehr wert.... Die niedrige Dusche sehe ich als außergewöhnliche Belastung, weil diese "niedrige" Dusche ein Fehltreten verhindert und eben deshalb mit der Behinderung zu tun hat... Ein größeres Fenster sehe ich da weniger, sag mal einen Ansatz, warum das besser für diese Behinderung ist....

Ich gebe @BennoBecker grundsätzlich Recht, aber als haushaltsnahe Dienstleistung ist es zweitrangig anzusetzen. Erst ist zu prüfen, ob es als Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen anzusetzen ist. Es steht: §35a Absatz 5 EStG: ... soweit diese Aufwendungen nicht als Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen oder... anzusetzen sind. Mit der Einschränkung des Abzuges bei den außergewöhnlichen Belastungen schließe ich mich wieder @BennoBecker an.... ich würde den Ansatz wagen und begründen, dass eben NICHT modernisiert wurde, sondern der Ansatz aufgrund der Schwerbehinderung durchgeführt wurde: ... weil; Sturzgefahr beim Duschen nun ausgeschlossen und... und ... und.... Oder auch: Aufteilung: was nicht außergewöhnliche Belastung ist, als haushaltsnahe Dienstleistung....

Also 1200€ absetzen als Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen (ist das die haushaltsnahe Dienstleistung?). Den Rest versuchen als außergewöhnliche Belastung abzusetzen, wegen Sehbehinderung? Ist schwer zu durchschauen, hoffe kannst nochmal näher erläutern.

@cube85

Du musst dem Finanzamt begreiflich machen, das da das "private Interesse" zweitrangig ist und es um die Erleichterung im tgl Leben geht. Es gibt einen netten §§ im Steuerrecht, der da sagt: bei privaten Interessen = Privatvergnügen! Also musst du das weitesgehend ausschließen! Es war da ja die Stufe im Bad und der Einstieg in die Wanne als Stolperfalle !!!???(extra Dusche (ebenerdig)) Ein wenig übere die schwierige Situation und die Besserung schreiben wirkt oft Wunder. Der Finanzbeamte kennt die Eltern nicht und muss Input haben!

Mit der Prüfungsreihenfolge hast du natürlich recht. Ist mir natürlich auch klar, aber geistig hatte ich die agB schon abgehakt gehabt.

Warum immer hh-nahe Dienstleistung? Es sind doch Handwerkerleistungen nach Absatz 3, daher auch der HB von 1.200€, nicht Absatz 2 mit 4.000€. Grundsätzlich gilt: Handwerkerleistung = man braucht Fachkräfte, die etwas umbauen, ändern, erneuern etc. hh-nahe DL: Eine Tätigkeit wie Baumpflege, Fassade streichen, Schneeräumen etc.

@munichr

Ich als ausgewiesener Krümelkacker fühle mich erwischt :-(
 
Du hast natürlich recht.

@EnnoBecker

ich schließe mich reumütig an :-)... Für mich ist alles erst mal für die erste Erläuterung hhD, weil mir alles andere in der Erklärung zu laaaaang wird und dann kommen noch mehr Fragen; weil: Verwirrung wird groß und größer... haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerleistungen.... Mit hhD können die Leute zumindest schon mal mehr anfangen als mit dem Begriff Handwerkerleistung... Aber schlussletztendlich haste Recht!!!