Steuererklärung - Hin- und Rückfahrt während Studium?

1 Antwort

Je Arbeitsverhältnis hast du eine erste Tätigkeitsstätte, § 9 Abs. 4 S. 5 EStG.

Das mit dem Werkstudent ist daher falsch. Da ist die Uni und die Werkstätigkeit jeweils Fahrten zu eigenen ersten Tätigkeitsstätten. Einmal im Rahmen des Studiums und einmal im Rahmen des Werksstudentenvertrages.

In deinem Fall hast du aber Recht. Die Fahrten zum Betrieb der Masterarbeit sind beruflich veranlasste Fahrten, die nicht Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte darstellen, § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a EStG. Deine erste Tätigkeitsstätte im Studium ist die Uni, § 9 Abs. 4 S. 8 EStG. Somit sind die Fahrten zum Betrieb der Masterarbeit für den Hin- und Rückweg abzusetzen.

Für die Zeit ab Februar hast du ein neues Dienstverhältnis und eine neue erste Tätigkeitsstätte.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
TiTanT 
Fragesteller
 01.02.2022, 14:52

Alles klar, aber woher nimmst du die Gewissheit, dass der Arbeitsplatz einer Werkstudententätigkeit auch die erste Tätigkeitsstelle ist?
Ich habe das in einem Steuerseminar anders gelernt.

Mungukun  01.02.2022, 16:02
@TiTanT

Weil er für den Werksstudentenjob einen eigenen Arbeitsvertrag eingeht. Ein Studium alleine lässt sich auch ohne Werksstudentenjob erledigen, wenn man es sich leisten kann. Da jedes Dienstverhältnis (bis auf wenige Ausnahmen wie Bauarbeiter/ Außendienstleister) eine eigene Tätigkeitsstätte hat (Rechtsgrundlage s. meine Antwort), muss natürlich auch die Werksstudententätigkeit eine eigene erste Tätigkeitsstätte haben.

TiTanT 
Fragesteller
 01.02.2022, 16:22
@Mungukun

Das wurde mir anders gesagt. Hast du dazu eine Quelle? Denn ich habe in unterschiedlichen Seminaren gehört, dass das eine Besonderheit der Werkstudententätigkeit sei.

Hier hat man ja auch noch ganz andere Steuer-/Sozialversicherungsvorteile, die nicht mit einem normalen Teilzeit-Job vergleichbar sind.

Mungukun  01.02.2022, 22:56
@TiTanT

Meine Quelle ist schlicht und einfach das Einkommensteuergesetz. Speziell der § 9 Abs. 4 S. 5 EStG. Eine Ausnahme von diesem Gesetz für Werksstudenten steht in diesem Gesetz nicht drin und ist mir bisher auch bei meiner jahrelangen Arbeit im Finanzamt nicht untergekommen, dass jemand da eine Ausnahme hat. Ich kann mich aber natürlich auch täuschen. Dann wäre ich erfreut, wenn du mir die Stelle für die Regelung der Ausnahme im Gesetz oder den Richtlinien /BMF-Schreiben etc nennen könntest.