Vollzeit-Student und Vollzeit-Arbeitnehmer welchen Status Finanzamt?
Guten Tag,
ich bin seit 2016 Vollzeit-Student und Vollzeit Arbeitnehmer. Ich wollte jetzt für die Jahre 2016;17 und 18 rückwirkend eine Steuererklärung machen. D. H. Werbungskosten (Fahrtkosten, Laptop usw.) die bezüglich des Studiengangs angefallen sind, als zweiten Bildungsweg zurück holen (da ich bereits eine Ausbildung abgeschlossen habe). Allerdings bezahle ich Einkommenssteuern sowie Krankenversicherung als ganz normaler Arbeitnehmer. Wie sieht mich das Finanzamt, bekomme ich meine Fahrten zur Uni rückerstattet und gibt es eine Möglichkeit die einbehaltende Lohnsteuer von 3. bei der Steuererklärung anzugeben und wieder zu bekommen?
Welchen Status habe ich beim Finanzamt (Student oder / Arbeitnehmer oder beides)?
Bekomme ich meine bezahlte Krankenversicherungsbeiträge wieder?
Vielen lieben Dank für jede Hilfe die ich hier bekommen kann
2 Antworten
Dein Status beim Finanzamt? Steuerpflichtiger! Wir unterscheiden nicht, ob jemand Student, Auszubildender oder Vorstandsvorsitzender ist.
Dieine Fahrten zur Uni werden Dir nicht zurückerstattet, auch nicht Deine Versicherungsbeiträge. Wie kommst Du nur auf solche Ideen?
Das Finanzamt erstattet zuviel bezahlte Steuern zurück. Zur Berechnung Deiner Einkommensteuerschuld werden Deine Einkünfte, vermindert um Werbungskosten (also z.B. die Fahrten zur Uni, Arbeitsmittel, Fahrten Wohnung-Arbeit) und Sonderausgaben (also Versicherungsbeiträge), herangezogen. Von dieser Steuerschuld werden die geleisteten Vorauszahlungen - in Deinem Fall die einbehaltene Lohnsteuer - abgezogen. Wenn mehr LSt einbehalten wurde, als die tatsächliche Jahreseinkommensteuer ausmacht, wird Dir der Unterschied erstattet. Wurde weniger LSt einbehalten, zahlst Du nach. So einfach ist das!
Nein, es ist egal, ob es der zweite Bildungsweg ist. Nach der jetzigen Rechtslage wird nur unterschieden, ob es sich um ein Erststudium handelt oder um ein Zweitstudium bzw. ob vorher eine andere Ausbildung gemacht wurde. Beim Erststudium stellen die Kosten Sonderausgaben dar; die höchstrichterliche Entscheidung dazu steht noch aus.
Wie gesagt, dem Finanzamt ist es herzlich egal, ob Du studierst oder privatisierst, ob Du Arbeitnehmer, Rentner oder sonstwas bist. Und ob Du eine, fünf oder gar keine Ausbildung machst, ist uns wurscht! Es gibt auch keinen "Bonus" für eine zweite oder bessere Ausbildung: Was als Werbungskoten geltend gemacht werden kann, steht in § 9 EStG; da ist kein Sonderpassus für Studenten drin.
Mit scheint, Du hast null Ahnung vom Steuerrecht. An Deiner Stelle würde ich dann auch nicht mit solchen Sachen wie "Studentensteuererklärung" oder sowas rumdilettieren, da kommt mit Sicherheit nur Blödsinn raus. Geh zum Lohnsteuerhilfeverein, der verlangt zwar einen (nicht zu hohen) Mitgliedsbeitrag, aber dann kannst Du siche rsein, dass alles, was Dir zusteht, auch geltend gemacht wird!
Ok besten Dank
Welchen Status habe ich beim Finanzamt (Student oder / Arbeitnehmer oder beides)?
Das Einkommensteuerrecht kennt keine Studenten, es kenn nur Einkünfte. Wenn du Arbeitnehmer warst/bist, wären dies Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.
Bekomme ich meine bezahlte Krankenversicherungsbeiträge wieder?
Natürlich nicht, was für eine Frage...
Ich komme darauf, weil ich gehört habe das ich durch den zweiten Bildungsweg anders Steuern bzw. Werbungskosten vergütet bekomme. Als Beispiel meine Studiengebühren oder meine Anschaffungskosten wie Laptop zudem falle ich durch die Pendlerpauschale in die Obergrenze (100Km nur hin) pro Strecke. Zu meiner Frage erkennt der Staat es an, dass ich mich weiterbilde um einen Festvertrag zu erhalten, erknennt das Finanzamt mich auch als Vollzeit-Student an oder sieht er mich nur als Arbeitnehmer? Meine Strecke zur Arbeit ist nämlich viel kürzer als zur Fakultät.