Umzugskosten aus Vorjahr absetzten bei Steuererklärung
Hallo zusammen, eine kurze Frage:
Ich war Student und habe im Januar 2014 angefangen zu arbeiten. Dazu bin ich im Dezember 2013 umgezogen. Kann ich diese Umzugskosten in der Steuererklärung 2014 absetzten (ist meine erste Steuererklärung)?
Danke für eure Hilfe!
2 Antworten
Wenn Du in 2013 umgezogen bist, hast Du das vermutlich auch in 2013 bezahlt.
Somit kannst Du es nur in 2013 abziehen (§ 11 EStG, Zufluss- Abfluss Prinzip).
Wenn Du die Erklärung 2013 noch nicht gemacht hast, Kannst Du die nachholen. die Umzugskosten dort als Werbungskosten in der anlage "N" in Abzug bringen. Wenn Du in 2013 keine Einkünfte hattest, entsteht ein Verlustvortrag, der dann in 2014 abgezogen wird.
Hi, danke für deine Antwort. Genau, ich hatte alles in 2013 bezahlt. Dann werde ich mal schauen, dass ich die Steuererklärung 2013 nachhole.
Das funktioniert nur dann, wenn der Umzug berufsbedingt notwendig war.