Steuerberater hat mehr gekostet als man raus bekommt, kann man das Geld zurück verlangen?

8 Antworten

Habt ihr einen Vertrag geschlossen, in dem eine derartige Klausel eingebunden wurde?

Die Steuerberaterin hat ja dennoch ihren Job gemacht und die zurückgezahlte Menge kann variieren, je nachdem wieviel das Finanzamt anerkennt. Man "probiert" ja so oder so immer mehr als wirklich klappt.

Das Risiko besteht immer.

kevin1905  12.08.2015, 19:05

Habt ihr einen Vertrag geschlossen, in dem eine derartige Klausel eingebunden wurde?

Wäre unwiksam. Ein Steuerberater schuldet keine Erstattung in Höhe X.

Wurden der Steuerberaterin alle relevanten Unterlagen vorgelegt?

ich hatte vor kurzem einen Fall, lt. Mandant kein Krankengeld von der Krankenkasse geflossen. Auf der Lohnsteuerbescheinigung war auch kein Hinweis auf eine Unterbrechung.

Bescheid vom Finanzamt: Entgeltersatzleistungen in Höhe von XXXX EUR wurden berücksichtigt.

und schon ist die Berechnung des Steuerberaters / Steuerberaterin für den Papierkorb.

Die Kosten für den Steuerberater hängen nicht von der zu erwartenden Auszahlung zusammen, es ist kein Erfolgshonorar, sondern man bezahlt den Arbeitsaufwand für die Erstellung der Steuer, daher besteht kein Grund für eine Rückforderung, die Arbeit wurde ja gemacht.

Wenn allerdings etwas anderes errechnet wurde, dann sollte man da mal nachsehen, warum das so ist, was nicht angerechnet wurde, bzw. wie es zur Differenz kommt. Das kann die Steuerberaterin bei einem Termin auch tun. Dann muss ggf. eben Einspruch erhoben werden beim Finanzamt, dafür hat man nur einen Monat Zeit, also keine Zeit versäumen.

Ich mache meine Erklärung ja immer selbst, aber bei mir wurden auch schon 2 mal Sachen nicht angerechnet, nach meinem Einspruch wurde das dann korrigiert und die Differenz nachgezahlt. so was kommt vor.

Dann solltet Ihr den Steuerberater damit konfrontieren. Vielleicht wurde was übersehen, auch die Angestellten beim Finanzamt machen mal einen Fehler.

Es ist nicht das Problem des Steuerberaters, wenn Du nicht oder nur sehr wenig rausbekommst. Der Steuerberater hat seine Arbeit gemacht und will dafür auch Geld sehen.

kevin1905  12.08.2015, 19:05

auch die Angestellten beim Finanzamt machen mal einen Fehler.

Da gibt es keine Angestellten nur Beamte!

Ansonsten stimme ich zu, erst prüfen, dann meckern.

PatrickLassan  12.08.2015, 19:40
@kevin1905

Da gibt es keine Angestellten nur Beamte!

Da muss ich dich leider korrigieren. Es gibt eine ganze Menge Amgestellte in der Finanzverwaltung, von denen einige  auch Steuererklärungen bearbeiten.

NickgF  12.08.2015, 22:49
@PatrickLassan

Da muss ich dich leider korrigieren. Es gibt eine ganze Menge Amgestellte in der Finanzverwaltung, von denen einige  auch Steuererklärungen bearbeiten.

So kenne ich es auch !

@ kevin 1905
Mit der Formulierung "die Angestellten" hat 'Allexandra0809' sicher alle in einem Finanzamt Beschäftigten gemeint und nicht generell zwischen 2 Berufsgruppen unterscheiden wollen.

Anders wäre es sonst ja quasi die unsinnige Behauptung, die Angestellten machen mal einen Fehler, die Beamten aber nicht ... !?

@ Yokad1609
Frag mal deinen Freund, ob die 100 € nur die reine Erklärungserstellung betreffen oder auch eine spätere Kontrolle des Steuerbescheids (auf zutreffende Datenübernahme, rechtliche Beurteilung bei Abweichungen von den Erklärungsdaten usw.).

Mit der Bekanntgabe eines Bescheids ist die Besteuerung nämlich noch nicht endgültig begossen und besiegelt.

Ähnelt das Finanzamtsergebnis der Berater-Vorausberechnung bis auf wenige Euronen, kann man sich das auch ersparen, aber bei so einer relevanten Abweichung unbedingt noch mal "fachmännisch" begutachten lassen.

Es kann auch mal nur ein unbeabsichtigter Zahlendreher, ein übersehener Wert o.ä. sein, den es dann einfach zu reklamieren gilt (Einspruch oder Änderungsantrag).  

Allexandra0809  13.08.2015, 09:31
@NickgF

Danke Dir, genau so habe ich es gemeint. Einfach die Leute, die beim Finanzamt arbeiten, ob nun Angestellte oder Beamte. Hätte ja sonst auch noch die männliche und weibliche Form nehmen müssen :-)

Familiengerd  21.08.2015, 22:55
@Allexandra0809

... und auszubildende und ausgelernte, und vorgesetzte und untergebene "Arbeitnehmer" im Finanzamt - Arbeitnehmer deshalb in Anführungszeichen, weil Beamte wiederum keine Arbeitnehmer im Gesetzessinne sind (ach, und Auszubildende auch nicht). :-)

Also ein Kommentar mit "Da gibt es keine Angestellten nur Beamte!" ist Klugsch...erei und für die Frage völlig belanglos!

Das kann doch nicht sein oder?

Klar. Aufgabe eines Steuerberaters ist es nicht dafür zu sorgen, dass man etwas wieder bekommt, sondern dass man eine korrekte Steuererklärung abgibt und alle möglichen Absetzmöglichkeiten ausschöpft.

Die hat mehr gekostet als das er bekommt.

Pech.

Kann man das zurück verlangen??

Nö. Die Steuerberaterin hat ihre Arbeit gemacht und verdient damit dem Grunde nach eine Bezahlung. Wenn sie (grob) fahrlässig gehandelt hat, käme ggf. ein Haftungsanspruch dazu. Dies setzt aber u.a. auch einen bezifferbaren Vermögensschaden voraus.

Habt ihr vielleicht mal die Rückseite des Steuerbescheids durchgelesen, warum das Finanzamt von der eingereichten Erklärung abgewichen ist?

wurzlsepp668  13.08.2015, 11:50

wieso wurde die Antwort von @kevin1905 negativ bewertet?

Entspricht wohl nicht den Erwartungen, obwohl die Antwort zu 100 % korrekt ist ..