ist es sinnvoll, zwei Minijobs (-> Midijob) zu machen, wenn man nichts anderes macht?
also bis 800 Euro oder sowas ist man dann sozialversicherungspflichtig, bekommt aber die Steuern zurück am Ende des Jahres?
Man soll ja aufpassen, dass man nicht in Steuerklasse 5 kommt aber das ist dann nicht der Fall oder doch?
thx
also es ist wohl die Steuerklasse VI, die ich meine
Du meinst die Steuerklasse für Nebenjobs nehme ich an? Die wäre 6. 3 und 5 sind für Ehepartner.
ja genau, die wenn man einen Hautjob und mehr als einen Nebenjob hat oder so.
4 Antworten
Dann hast du natürlich keine Minijobs mehr, sondern Midijobs:
Mehrere 450-Euro-Minijobs bei verschiedenen ArbeitgebernHat Ihr Minijobber keine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung, kann er mehrere 450-Euro-Minijobs nebeneinander ausführen, wenn er insgesamt nicht mehr als 450 Euro monatlich verdient. Überschreitet er die Verdienstgrenze insgesamt, sind alle Jobs versicherungspflichtig – und damit keine Minijobs.
Verdient ein Arbeitnehmer regelmäßig 450,01 bis 1.300 Euro monatlich, befindet er sich im sogenannten Übergangsbereich. Damit ist seine Beschäftigung ein Midijob.Günstige Sozialversicherung für Midijobber
Ein Midijobber muss nicht die vollen Sozialversicherungsbeiträge zahlen, ist aber dennoch umfassend in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosen-versicherung abgesichert. Sein Beitragsanteil richtet sich innerhalb des Übergangsbereichs nach einem fiktiven Wert, der über eine Formel ermittelt wird.
Wie bist du denn bisher krankenversichert? Beim 450-Euro-Minijob kannst du ja evtl. kostenlos in der Familienversicherung über die Eltern bzw. über den Partner krankenversichert sein!?
Du mußt beim Midijob als Single in Lohnst.klasse 1 über 500€ mtl. Bruttolohn verdienen, damit dir 450€ Nettolohn überwiesen wird. Allerdings bist du dann auch selbst Mitglied einer Krankenkasse und du zahlst Beiträge in die RV, AlV, KV u. PV!
Dabei beträgt der Abzug an Sozialversich.beiträgen zwischen 10% (bei > 450€ mtl. Bruttolohn) bis max. 20% (bei < 1300€ mtl. Bruttolohn).
Die Steuern sind nicht das Problem, da für den Single ein Grundfreibetrag von aktuell 9.744€ im Jahr besteht und ab 2022 satte 9.984€ + jeweils 1.000€ Webrbungskostenpauschale ;-)
Gruß siola55
okay danke. Ich bin jetzt noch familienversichert und habe einen 450 Euro Job, ich mach den zwar gerne aber man läuft die ganze Zeit und manchmal läuft noch Musik was bei mir zu Reizüberflutung führt, ich habe da früher als mit Meltdown reagiert glaub, mehr als 10h geht das nicht, darum wollte ich noch was anderes suchen, spätestens wenn ich mich dann selbst versichern muss.
Aber 50% im gleichen zu arbeiten ist mir zuviel, denn Kundenkontakt geht bei mir nicht wirklich und auch sonst fühle ich mich dann sehr komisch und überfordert weil da so viele fremde Menschen sind, dann kann ich nur weiterarbeiten wenn ich eine sehr dicke Jacke anziehe und mit niemandem rede, was meist nicht gut kommt.
Nur in der Landwirtschaft konnte ich sogar mehr als 40h arbeiten, aber ich habe eine ein kleines bisschen zu langsame Motorik, also zu wenig Handgeschick (also glaube ich, ich bin leicht autistisch) und ich bin dort letztes Mal fast ums Leben gekommen, weil ich Anweisungen nicht hinterfragt habe.
Also ich hab schon fast überall gearbeitet außer da wo ich mich sehr unwohl fühle.
In Steuerklasse 5 kommst du nur, wenn du verheiratet bist und der Partner StKl. 3 hat.
Zwei Minijobs kannst du nicht parallel ausüben. Es sei denn das Einkommen bleibt INSGESAMT unter 450 €. Sonst wird der GESAMTBETRAG sozialversicherungspflichtig. Und BEIDE Arbeitgeber sind voll haftbar dafür. Das macht kein vernünftiger Arbeitgeber mit.
Ein Midijob bedeutet, dass bei LStKl I bis zum Einkommen von 1121,X Euro keine Lohnsteuer anfällt und die Sozialversicherungsbeiträge für den AN progressiv ansteigen, bis sie das Niveau von rund 20% des Bruttoentgeltes erreicht haben.
https://www.smart-rechner.de/midijob/rechner.php
In Lohnsteuerklasse V werden nur Arbeitnehmer eingruppiert deren Ehepartner die LStKl III haben.
Was Du vermutlich meinst wäre die Lohnsteuerklasse VI - in diese wird man eingruppiert, wenn man parallel bei 2 Arbeitgebern einen sozialversicherungspflichtigen Job ausübt. Dann einbehaltene Lohnsteuer ist jedoch unterhalb des o.g. Einkommens * 12 erstattungsfähig.
Du würdest dann einen Hauptjob mit Steuerklasse 1 machen, sozialversicherungspflichtig und einen Minijob ohne Absicherung.
Tendenziell würde ich dir zu einem sozialversicherungspflichtigen Job raten, dann bist du besser abgesichert.
Mh...schade...praktisch finde ich das nicht so toll, in einem Job mehr als 10h die Woche zu arbeiten. Wenn man z.B. ganz viel laufen muss ist das bisschen viel oder wenn Musik im Hintergrund läuft führt das bei mir zu Reizüberflutung.
Also bei einer Hauptbeschäftigung gibt es nur einen 450-Euro-Minijob :-((