Steuerausweis auf Rechnung
Hallo werte Helfer,
ich hätte folgende Frage:
Mir ist bekannt, dass auf einer Rechnung der Steuersatz sowie der auf das Entgelt entfallene Betrag ausgewiesen werden muss.
Nun frage ich mich, ob es bei mehreren Positionen genügt, zu notieren: "Anzahl Positionen = x mit Einzelpreis jeweils y, Einzelpreis enth. 19% MwSt. = z" (dass sich der gegenüber das eben selbst ausrechnet) ...oder ob man eben x * z ausweisen müsste, also die gesamt auf die Position entfallene Steuer.
Danke für eure Hilfe.
Viele Grüße
4 Antworten
Du kannst sowohl alle Positionen netto addieren und von der Summe die MwSt berechnen und sie am Ende der Rechung als einen Posten notieren als auch bei allen Positionen einzeln die Höhe der MwSt berechnen und angeben und davon letztlich die Summe nehmen.
Dabei kommt es aufgrund der Rundungen jedoch zu unterschiedlichen Beträgen, die ans FA abgeführt werden. Sehr interessant erklärt ist das hier, vor allem sein anschauliches Beispiel im Nachtrag macht die Sache klar http://rolandtapken.de/blog/2008-08/mwst-berechnung-von-lexware-buero-easy
Fazit jedenfalls: du darfst das so machen, wie du möchtest.
Die Gesamtsumme des Steuerbetrags muss ausgewiesen werden. Du berechnest sie doch sowieso und diese kleine Zeile ist wirklich schnell geschrieben.
Schema: Posten 1 netto, Posten 2 netto, Posten 3 netto. Linie. Gesamtbetrag netto. Linie. Zusätzlich 19% MwSt (aus 1, 2, 3) = 34,83 Euro. Linie. Rechnungsbetrag = Komplettsumme.
Je klarer du die Rechnung machst, desto klarer ist sie ;) und du ersparst allen Beteiligten unnötigen Zeitaufwand durch Rückfragen etc. lg
Hallo RathausCafe,
ein wenig anders sieht es bei uns aus:
Wir erstellen eine Provisionsgutschrift zu verschiedenen Vorgängen, da steht dann: Provision zu Angebot 1 = 15 % zzgl. 19% MwSt. = 17,85 € x 5 Vorgänge = 75,00 € Einzelposition enthält 2,85 € MwSt.
Provision zu Angebot 2 = 15 % zzgl. 19% MwSt. = 17,85 € x 10 Vorgänge = 150,00 € Einzelposition enthält 2,85 € MwSt.
Unten steht dann als Rechnungssumme nur 225,00 €. Die MwSt.-Summe müsste ich in diesem Fall selbst nicht berechnen (wird vorher automatisch verbucht, nur die Gutschrift erfolgt manuell).
Aber du hast Recht, wir stellen das jetzt so um, dass unten nochmals die Steuer ausgewiesen ist, und bei den Einzelpositionen die Summe.
Vielen Dank und vG, Katja
Es reicht aus, wenn du zu jedem Artikel den MWSt-Stuersatz schreibst und den Nettopreis bei B-B oder den Bruttopreis bei B-C Rechnungen und dann der Endsumme die Mehrwertsteuer als Betrag ausweist, den Nettobetrag und den Bruttobetrag. Vergesse im Rechnugskopf nicht, Deine Steuernummer und Dein Finanzamt anzugeben
Hallo Novos,
danke für die Antwort. Mir ging es aber eher darum, ob es denn überhaupt notwendig ist, die Endsumme des Mehrwertsteuerbetrags auszuweisen - oder ob es eben reicht, bei den einzelnen Positionen zu schreiben, dass jeder Einzelpreis 19% Steuer und somit jeweils Betrag x enthält.
Danke und vG!
Unter 150 Euro musst du die Umsatzsteuer nicht ausweisen. Hier reicht ein Hinweis "in der Rechnung sind ..% MWSt." enthalten.
Darüber musst du den Nettopreis und die Umsatzsteuer angeben.
Kleinunternehmer mit einem Umsatz unter 17.500 Euro bist du nicht zufällig. Der darf nämlich keine Umsatzsteuer ausweisen.
DH, genau
Ja, das ist ueblich
Hallo RathausCafe,
danke auch für deine Antwort.
Unser Programm zur Rechnungsstellung würde nur die horizontale Berechnung durchführen. Damit das korrekt bei uns auf Einzelpositionsebene verbucht werden kann, berechnen wir die Steuer vertikal und weisen sie somit manuell aus. Daher ist es ein gewisser Mehraufwand, den kompletten Betrag zu ermitteln und zu notieren.
Nun ist die Frage offen, ob es notwendig ist, die Gesamtsumme des Steuerbetrages auszuweisen oder ob es genügt, mitzuteilen: "Wir stellen so und so viele Positionen in Rechnung und jede einzelne davon enthält den und den Steuerbetrag."
Danke und vG, Katja