MwSt ausweisen als gemeinnütziger Verein

6 Antworten

Wenn ihr umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer seid (wie ich sehe), dann dürft ihr auf euren Rechnungen keine USt ausweisen. Eure Rechnungen tragen stattdessen den Hinweis, dass ihr gemäß § 19 UStG keine USt ausweist.

Wenn ihr USt ausweist, muß sie auch abgeführt werden. Daher nur ausweisen, wenn ihr auch USt pflichtig seid und nicht optiert habt.

Wir weisen nichts aus und führen auch nichts ab

bei Vereinen hängt das vom Jahresumsatz ab und wenn Ihr dann USt. veranlagt seid, müssen natürlich sämtliche Sponsorrechnungen mit Umsatzsteuer berechnet werden... Die Vorsteuer könnt Ihr dann in Abzug bringen und die Differenz ans Finanzamt abführen... 


Habe gerade die Antwort gelesen, Ihr seid überhaupt nicht USt. veranlagt und von daher könnt Ihr zwangsläufig auch keine Umsatzsteuer auswerfen....

Da in den meisten Fällen ein Verein gemeinnützig ist (Freistellungsbescheid vom Finanzamt) darf er keinerlei Rechnung mit MWSt ausstellen! Sobald du MWSt auf deine Rechnung druckst und einzeln ausweist, musst du sie auch abführen. (Sonst strafbar!) Das wäre bei einer einzigen Rechnung absolut unsinniger Aufwand. Lösung: Du schreibst eine Rechnung ohne MWSt - mit dem Vermerk der Kleinunternehmerregelung...

Danke für die Antwort. Muss der Freistellungsbescheid jedes Jahr neu beim Finanzamt beantragt werden? Und wie ist es, habe bisher immer Bsp.: 300€ inkl MwSt geschrieben, ist ok?

@Schlosser85

Der Begriff MWSt darf nicht vorkommen, auch nicht in einer Klammer. Dann musst du diesen Betrag auch abführen, weil ja der Rechnungsempfänger diese Summe "sparen" könnte - er rechnet das seinem FA eben vor: Rechnung über 119 € (incl. MWSt) = 19 € gezahlte MWSt, die er abziehen kann! Und schon ist der Staat um 19 € betrogen... - 

Aufgrund dieser Dinge kannst du die Gemeinnützigkeit verlieren und musst für alle erteilten Rechnungen und auch alle erteilten Spendenquittungen der letzten 3 Jahre die 19 % nachzahlen! Manch Verein ist dann pleite! - Unbedingt einen Kurs für Vereinskassierer und Steuern mitmachen. 

Der Freistellungsbescheid wird alle 3 Jahre angefordert.

Das hört sich nicht gut an. Problem ist, dass der letzte Kassierer sich einfach nicht mehr gemeldet hat und ich jetzt ins kalte Wasser geworfen wurde. Habe jetzt schon paar Rechnungen mit "inkl. MwSt" verschickt und es wurde bereits gezahlt. Sollte ich alle neu schreiben und verschicken, mit dem Hinweis dass die erste Rechnung einen Fehler enthielt? Wo beantrage ich einen Freistellungsbescheid? Und wo kann ich so einen Kurs machen? Danke für die Hilfe

Gemeinnützigkeit gem. KStG hat grundsätzlich nichts mit USt zu tun!

Entscheidend ist, ob der Verein als Unternehmer i.S. des UStG auftritt - das tut er bei regelmäßiger Bandenwerbung mit Rechnung auf jeden Fall. Sodann würde lediglich die USt entfallen, wenn der Verein die Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG beantragt und erhalten hat. In dem Fall wäre dies auf der Rechnung auszuweisen.

@Ernsterwin

Das ist so nicht richtig. Bandenwerbung ist im Grunde eine Spende, da der Verein damit ja keine Gewinnerzielungsabsicht haben sollte.
Dafür musst dann eine Spendenbescheinigung erstellt werden. Der Sponsor sollte sich auch mal bei seinem Steuerberater erkundigen...

@Kafeemann

Bandenwerbung ist keine Spende und man darf dafür keine Zuwendungsbestätigung ausstellen.

Scheint doch komplizierter zu sein. Kann ich in meinem Fall denn noch Schaden abwenden?

@Schlosser85

Nunja, um Schaden abzuwenden, müsstest Du den Vorteil beim Finanzamt ausgleichen.

Das Problem ist ja: Wenn Du eine Rechnung über "500 € inklusive MwSt" ausstellst, würdest Du 500 € einnehmen und müsstest ~100 € MwSt abführen. Dein Kunde würde Dir 500 € überweisen, er "spart" aber die ~100 € bei seiner USt, da er deine Rechnung bei der Steuer geltend machen wird.

Du hast damit ~100 € in der Tasche, die vom Staat bezahlt wurden.

Du müsstest also zumindest die falsch ausgewiesene MwSt/USt ausgleichen...

führt der Verein USt ab, oder wird die Kleinunternehmerregelung genutzt?

Nein, wir führen nichts ab.

@Schlosser85

"Und wie ist es, habe bisher immer Bsp.: 300€ inkl MwSt geschrieben, ist ok? "

Hast Du geschrieben "inkl. MwSt" oder nicht?

Falls ja, hättest Du spätestens wenn sich der Auftraggeber die MwSt zurückholt ein Problem.

Ok, dann habe ich ein Problem...

@Schlosser85

Melde Dich beim Finanzamt und versuch den Fehler auszugleichen. Und setz Dich dann mit dem Steuerrecht für Vereine auseinander. Infos/Broschüren bekommst Du auch gratis beim Finanzministerium.