Rechnung aus Österreich an ein deutsches Unternehmen- Frage zu korrekten Behandlung der Umsatzsteuer?

2 Antworten

das Deutsche Unternehmen als leistungsempfänger wäre steuerschuldner, wenn die Leistung in Deutschland steuerbare wäre. Grundsätzliche wäre dies bei sonstigen Leistungen an einen anderen Unternehmer nach §3a Abs 2 UStG der Fall.

hotelübernachtungen sind aber nach §3a Abs 3 Nr 1 UStG als Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück dort steuerbar, wo sich das Grundstück befindet.

Es bleibt also beim normal Fall, das der Unternehmer der die Leistung erbringt die Steuer schuldet und sie in der Rechnung gesondert ausweisen muss.

Du kannst dir die Vorsteuer ggf über das Vorsteuerverütungsverfahren von Österreich erstatten lassen

(ich habe der Einfachheit halber die deutschen Normen genannt. Relevant sind natürlich die österreichischen. Aufgrund des gemeinen Mehrwertsteuer Systems müssen die aber sehr ähnliche Regeln haben. )

Snaker83 
Fragesteller
 12.11.2019, 09:55

Danke dir. Bucht das deutsche Unternehmen die Rechung dann brutto=netto sprich 689€? Weil die ausgwiesenen 2 Österreichischen Steuersätze gibt es in Deutschland ja nicht. Normalerweise würde das deutsche Unternehem eine deutsche Rechnung mit zwei Steuersätzen (z.b 7%+19%) ja jeweils auf das 7% Sachkonto und den andneren Teil auf das 19% Sachkonto buchen.

Stefan1248  12.11.2019, 10:09
@Snaker83

du Kannst die Umsatzsteuer nicht direkt als Vorsteuer in der Deutschen unsatzseuervoranmeldung geltend machen, aber sofern alle Vorraussetzungen vorliegen über das sogenannte Vorsteuer Vergütungsverfahren von der Finanzverwaltung in Österreich erstatten lassen.

daher ist die Rechnung schon netto als Aufwand zu buchen. Die österreichische Vorsteuer ist ähnlich wie die deutsche eine Forderung gegenüber der Finanzverwaltung

Schau mal in den kontenplan ob du da ein Konto für ausländische Vorsteuer findest

Snaker83 
Fragesteller
 12.11.2019, 10:33
@Stefan1248

Danke, im Kontenplan gibt es ein Konto "Aufwand EU sonstige Dienstleistung". Das könnte passen. Unsicher bin ich mir aber noch, ob man wirklich die netto Beträge nehmen "darf" und das praktisch netto so netto bucht.

Stefan1248  12.11.2019, 10:44
@Snaker83

Ein Aufwandskonto passt nicht wenn die österreichische Vorsteuer erstattet werden kann. Das stellt dann eine Forderung da ( in der Bilanz, nicht in der GuV)

buchen müsste man (ganz grob)

Aufwand(netto)

Forderungen (österreichische Vorsteuer)

an verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (Bruttobetrag)

Der Hotelgast muss erstmal den Bruttobetrag an das Hotel bezahlen.

Es werden zwei verschiedene Steuersätze ausgewiesen weil hier unterschiedliche Dinge gleichzeitig verrechnet werden. Für Lebensmittel zb sind 10% fällig, für die Übernachtung 20%.

Ist der Hotelgast auch Vorzugssteuerabzugsberechtigt, dann kann er sich die Steuer wieder zurückholen. Aber nicht vom Hotel sondern von der Finanz.