Ratenzahlung in Bar quittieren?

2 Antworten

Steuer etc. sind ja schon in der Rechnung berücksichtigt.

Einfach formlos: "Ich bestätige den Erhalt von XXX EUR als Teilzahlung zur Rechnung XYZ".

Mit einen Quittungsblock.

Machst du deine Steuer nach Rechnungsstellung oder nach Geldfluß?

Wenn du, wie im Kleingewerbe üblich nach Geldfluß deinen Buchführung machst, muß auch auf die Quittung die 19%.

Wenn du nach Rechnungsstellung deine Buchführung machst, dann schreibst du auf die Quittung nur Rate zur Rechnung XYZ. Und dann reicht der Betrag.

Auch wenn der Kunde zum Vorsteuerabzug berechtigt ist macht der Umsatzsteuerausweis in der Quittung meiner Meinung nach Sinn.

Im Kleingewerbe???

Es gibt nur Gewerbe, aber keine Kleingewerbe. Was es gibt ist lediglich die Kleinunternehmerregelung der Umsatzsteuer :

Wenn der Händler von §19 UStG Kleinunternehmerregelung Gebrauch macht, dann darf er überhaupt keine MwSt ausweisen

@verreisterNutzer

Nein ich meine mit Kleingewerbe nicht die Umsatzbefreiten sondern das kleine Unternehmen, das nicht Bilanzpflichtig ist. Also z.b. Einzelunternehmen. Hier ist es üblich, die Buchführung nach Geldfluss zu machen und nicht nach Rechnungsstellung. Daher kann man die Steuer erst abrechnen, wenn Geld geflossen ist.

@berlina76

Nochmal, es gibt keine Kleingewerbe.

Zur Bilanzierung ist jeder Unternehmer verpflichtet der die Umsatz- (600.000€) oder Gewinnschwelle (60.000€) erreicht.

Nur Freiberufler wie Ärzte, Rechtsanwälte, Versicherungsagenturen usw. Sind grundsätzlich nicht Bilanzpflichtig sofern keine besondere Rechtsform besteht (zb. GmbH, KG usw)