Mehrwertsteuer für Freelancer im Social Media Design-Bereich?

3 Antworten

19%
der verminderte Steuersatz von 7% gilt nur für die in § 12 ABS 2 UStG genannten Leistungen.

beachte aber ggf §13b UStG falls die Leistungsempfänger im Ausland ansässig sind.

die von anderen angesprochene Kleinunternehmer Regelung nimmst du nicht in Anspruch? (Wäre vermutlich auch nicht sinnvoll da die Leistungsempfänger wohl überwiegend andere Unternehmer sein werden die typischerweise einen Vorsteuerabzug haben)

Vielen Dank für deine Antwort. Ich falle unter die Kleinunternehmerregelung. Wie jemand anderes hier bereits beantwortet hat entfällt der Ausweis von USt gem. §19 und eine Mehrwertsteuer entfällt auch. Meine Kunden sind Privatpersonen und Unternehmen. Also gemischt

@Ryan69

Ok, also hat sich die Frage damit erledigt.

Wenn du du Kleinunternehmer Regelung anwendest darfst du auf keinen Fall Umsatzsteuer auf der Rechnung Ausweisen. Sonst schuldest du die ggü dem Finanzamt trotzdem und musst damit rechnen, das deine Unternehmerischen Kunden die Steuer von dir wieder haben wollen da ihnen der Vorsteuerabzug vom Finanzamt versagt wird.

gehe für die Zukunft am besten zu einem der Steuerberater. Je nach dem wie hoch der Anteil der Unternehmen bei deinen Kunden ist und wie viel Vorsteuer du hast wäre ein Verzicht auf die Kleinunternehmer Regelung möglicherweise sinnvoll.

@Stefan1248

Wunderbar ich danke dir für deine Antwort. Das werde ich auf jeden Fall machen.

Naja... 7% ist soweit ich weiß der ermäßigte Steuersatz. Der gilt für typischerweise Lieferungen von z.B. Lebensmitteln und verschiedenen anderen Gütern und noch ein paar andere Sachen... Websiteerstellung zählt aber nicht dazu.

Das wären 19%, der Regelsteuersatz. Sowas sollte man aber EIGENTLICH wissen, wenn man sich in dem Bereich selbständig macht.
Solltest du, nebenbei, die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, dann darfst du nichts ausweisen. Kannst du allerdings trotzdem machen, dann schuldest du halt den ausgewiesenen Betrag.

Wenn du keine Umsatzsteuer-ID hast und die Kleinunternehmerregelung anwendest, gar keine.

Ansonsten 19 %.

Habe keine USt. ID und falle auch unter die Kleinunternehmerregel. Mein Kunde ist eine UG. Also für mich zur Sicherheit... keine MwSt. da ich unter die Kleinunternehmerregel falle mit Hinweis auf der Rechnung zu §19UstG... sprich eine Kleinunternehmerrechnung?

@Ryan69

Richtig.

@OhMiaMiaJa

Vielen Dank da hast du mir sehr geholfen. :)