Müssen 7% und 19% Mehrwertsteuer in einer Rechnung zusammengefasst werden?
Hallo Zusammen,
folgende Situation. Wir haben Produkte, die mit 7% und mit 19% Mehrwertsteuer ausgewiesen sind. In der Rechnung sind diese auch in den Positionen ausgewiesen. Nun gibt es unten immer den Gesamtbetrag. Dort wird nochmal der Gesamtbetrag der Produkte mit 7% MwSt. ausgewiesen und der Gesamtbetrag mit 19% MwSt.
Muss man es in der Rechnung im Gesamtbetrag ausweisen oder reicht es aus, wenn die einzelnen Positionen schon ausgewiesen wurden.
Sicherlich ist es für den Kunden von Vorteil und einfacher, mich interessiert aber derzeit der rechtliche Aspekt, ob der Gesamtbetrag aufgeschlüsselt werden muss.
Vielen Dank schon mal für euer Feedback.
4 Antworten
Beide Steuersätze müssen separat ausgewiesen werden (grundsätzlich sowohl mit %-Satz als auch mit dem Steuerbetrag).
Privatleuten ist das völlig egal - aber wenn der Kunde vorsteuerabzugsberechtigt ist (Unternehmer), kann dieser die gezahlte Umsatzsteuer (Vorsteuer) beim Finanzamt geltend machen; dazu muß die Rechnung allerdings den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.
Hier genaue Infos:
http://www.stb-aigner.de/pdf/Merkblatt%20Rechnungen%20und%20Vorsteuerabzug.pdf
Beide Steuersätze müssen gesondert ausgewiesen werden! Das ist auch wichtig, denn auch diejenigen, die die Rechnung erhalten, müssen auch beide Beträge gesondert buchen (einmal mit 7% Steuersatz und einmal mit 19%).
Ich hatte das bisher immer auf allen Rechnungen noch mal getrennt ausgewiesen. Scheint also zumindest üblich zu sein.
Es reicht, wenn die Umsatzsteuersumme(n) ausgewiesen sind. Egal, ob zusammen, oder getrennt nach Umsatzsteuer 7 % und 19 %