Müssen 7% und 19% Mehrwertsteuer in einer Rechnung zusammengefasst werden?

4 Antworten

Beide Steuersätze müssen separat ausgewiesen werden (grundsätzlich sowohl mit %-Satz als auch mit dem Steuerbetrag).

Privatleuten ist das völlig egal - aber wenn der Kunde vorsteuerabzugsberechtigt ist (Unternehmer), kann dieser die gezahlte Umsatzsteuer (Vorsteuer) beim Finanzamt geltend machen; dazu muß die Rechnung allerdings den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.

Hier genaue Infos:

http://www.stb-aigner.de/pdf/Merkblatt%20Rechnungen%20und%20Vorsteuerabzug.pdf

Beide Steuersätze müssen gesondert ausgewiesen werden! Das ist auch wichtig, denn auch diejenigen, die die Rechnung erhalten, müssen auch beide Beträge gesondert buchen (einmal mit 7% Steuersatz und einmal mit 19%).

Ich hatte das bisher immer auf allen Rechnungen noch mal getrennt ausgewiesen. Scheint also zumindest üblich zu sein.

Es reicht, wenn die Umsatzsteuersumme(n) ausgewiesen sind. Egal, ob zusammen, oder getrennt nach Umsatzsteuer 7 % und 19 %