Muss die Mehrwertsteuer auf einer Speisekarte extra ausgewiesen sein?

7 Antworten

Du meinst, auf der Karte standen NUR die Nettopreise und auf der Rechnung wurden diese Nettopreise addiert und dann noch die Mehrwertsteuer aufgeschlagen?

Wenn das tatsächlich SO war, ist das nicht zulässig. Der Gast muß aus den Preisen der Speisekarte den Endpreis errechnen können. Das ist Sinn und Zweck den Preisauszeichnungspflicht.

Üblich ist es, auf der Rechnung die Mehrwertsteuer gesondert auszuweisen, aber nicht, sie erst dann zu addieren.

lutodi 
Fragesteller
 01.07.2007, 00:19

Keine Ahnung ob sie extra ausgewiesen war. Fakt war, dass auf den auf der Karte stehenden Preis sie noch final draufgeschlagen wurde. Es stand nirgendwo "Zusaätzlich berechnen wir noch ...% Mehwertsteuer". Und genau, so kenn ich das, dass die MWS auf der Quittung extra ausgewisen ist, aaber inklusive dem Preis, der auf der Karte stand.

Hallo lutodi, so wie ich weiß ist das nicht zulässig. Die Preise in Gaststätten etc. müssen immer die Mehrwertsteuer und das Bedienungsgeld enthalten. Die ist normalerweise auch auf der Karte vermerkt. Wende Dich an die nächstgelegene Verbraucherzentrale und fordere, dass der Besitzer abgemahnt wird.

Das ist definitiv nicht zulässig. Die Preise für Endverbraucher müssen immer als Bruttopreise angegeben werden.

Spezielle Angebote für Gewerbetreibende sind Netto. Dort muß aber auch zusätzlich immer noch darauf hingewiesen werden, dass die Preise rein Netto sind und die USt noch hinzu kommt.

So wie mir bekannt ist muss die Mehrwertsteuer nur extra ausgewiesen werden wenn eine Rechnung den Betrag von 100 (?) Euro übersteigt. Aber nicht im Restaurant.

Natürlich nicht!