Muss die Mehrwertsteuer auf einer Speisekarte extra ausgewiesen sein?
Wir waren eben in einem Restaurant essen. Als wir zahlen wollten präsentierte uns die Bedienung die Rechnung. Komisch war, dass dort auf die in der Karte ausgewiesenen Preise für Getränke und Speisen zusätzlich noch die Mehrwertsteuer draufgeschlagen wurde, also extra. Das war auf der Speisekarte nicht vermerkt. Ist das zulässig? Ich habe das bisher in Deutschland noch nicht erlebt.
5 Antworten
Natürlich nicht!
Das ist definitiv nicht zulässig. Die Preise für Endverbraucher müssen immer als Bruttopreise angegeben werden.
Spezielle Angebote für Gewerbetreibende sind Netto. Dort muß aber auch zusätzlich immer noch darauf hingewiesen werden, dass die Preise rein Netto sind und die USt noch hinzu kommt.
... nimm BITTE Deine Rechnung und laß Dir die Mehrwertsteuer wieder auszahlen: Du bist ENDVERBRAUCHER und dem sind die ENDPREISE inclusive Merchensteuer mitzuteilen bzw. vorzulegen ! Trete BITTE ganz selbstbewußt auf, den die Vorgehensweise KÖNNTE man auch als BETRUG hinstellen ! NEPPER, SCHLEPPER + BAUERNFÄNGER hätte Eduard Zimmermann geschrien !
Recht haste. Kann nur voll und ganz beipflichten.
Na da hat ein gaaanz schlauer Wirt auf diese unlautere Art und Weise die Preise optisch niedrig gemacht - natürlich nicht zulässig. Ob der damit lange Erfolg hat wird sich herausstellen - ich hätte das einfach nicht bezahlt. Wende dich an den Gaststättenverband-dann wrd man dem Bazi schnel das HandwerK legen.
Hallo lutodi, so wie ich weiß ist das nicht zulässig. Die Preise in Gaststätten etc. müssen immer die Mehrwertsteuer und das Bedienungsgeld enthalten. Die ist normalerweise auch auf der Karte vermerkt. Wende Dich an die nächstgelegene Verbraucherzentrale und fordere, dass der Besitzer abgemahnt wird.