Erbrecht/Erbausschlagung?

6 Antworten

Die Erben haben grundsätzlich die Wahl zwischen Ausschlagung und Annahme des Erbes.

Im Fall der Annahme, sind sie für die Beisetzung verantwortlich und übernehmen die gesamte Erbmasse (incl. Verbindlichkeiten)

Wird das Erbe ausgeschlagen und sind keine weiteren Erben vorhanden, verfällt das gesamte Erbe an den Staat, der dann auch für die Beisetzung verantwortlich ist (insofern hat die Dame vom Nachlassgericht eine richtige Auskunft erteilt).

Die Bestattungspflicht hat eine andere Bedeutung als die Kostentragungspflicht. Die Bestattungspflicht bedeutet, dass von den Angehörigen des Verstorbenen eine ordnungsgemäße Bestattung veranlasst werden muss.
Dies regeln die deutschen Bestattungsgesetze der einzelnen
Bundesländer. Bestattungspflichtig sind die nächsten Angehörigen des
Verstorbenen. Diese müssen sich um die Formalitäten im Todesfall, wie
die Leichenschau, die Ausstellung des Totenscheins und die Bestattung,
kümmern. Dabei sind gewisse Fristen zu beachten, die jedes Bundesland
eigenständig festlegt.

@Julchen1502

Der Nachlaßverwalter wird dir nach der Ausschlagung schon mitteilen, wieviel Geld für die Bestattung zur Verfügung steht. 

Da ihr das Erbe ausgeschlagen habt hättet ihr die Beerdigung nicht finanzieren brauchen, zudem dafür bereits eine Versicherung besteht. Auch die Wohnung samt Inhalt fällt somit an den Staat. Ihr könnt nur versuchen, eure kosten mit Hilfe eines Anwalts zurück zu holen.

Wenn ihr das Erbe ausschlagt, geht euch das alles nichts mehr an.
Allerdings wäret ihr dann auch nicht verpflichtet gewesen, für die Beerdigung aufzukommen.
Die Auffindung einer Sterbegeldversicherung wäre dann dem Amt zugute gekommen, das in dem Fall ja auch die Beerdigung gezahlt hätte.

Das ist so leider nicht richtig... wir sind als Kinder bestattungspflichtig und sind ja vom Amt aufgefordert worden, die Bestattung zu beauftragen, ansonsten wären uns die Kosten in Rechnung gestellt worden.

Die Bestattungspflicht hat mit dem Erbe nichts zu tun. Wir können nur einem späteren Erben gegenüber die Kosten geltend machen:

Die Bestattungspflicht hat eine andere Bedeutung als die Kostentragungspflicht. Die Bestattungspflicht bedeutet, dass von den Angehörigen des Verstorbenen eine ordnungsgemäße Bestattung veranlasst werden muss.
Dies regeln die deutschen Bestattungsgesetze der einzelnen
Bundesländer. Bestattungspflichtig sind die nächsten Angehörigen des
Verstorbenen. Diese müssen sich um die Formalitäten im Todesfall, wie
die Leichenschau, die Ausstellung des Totenscheins und die Bestattung,
kümmern. Dabei sind gewisse Fristen zu beachten, die jedes Bundesland
eigenständig festlegt.

http://www.wallstreet-online.de/ratgeber/gesellschaft/recht-und-gesetz/fristen-beachten-will-man-eine-erbschaft-ausschlagen


"Hat man keine solchen Informationen und ist sich nicht sicher, ob das
Erbe nicht vielleicht doch ein Vermögen statt Schulden bedeutet, so kann
man dieses annehmen. Stellt sich dann heraus, dass man sich geirrt hat,
so kann man eine sogenannte Nachlassinsolvenz beantragen. Ein solcher
Antrag muss unverzüglich beim Nachlassgericht gestellt werden, sobald
eine Überschuldung klar ist. Auch die Ablehnung einer Erbschaft muss bei
Gericht zu Protokoll gegeben oder vor einem Notar erklärt werden. Ein
einfacher Brief reicht nicht aus."


https://www.bestattungen.de/ratgeber/bestattungskosten/kostentragungspflicht-bei-einer-bestattung.html#kostentragungspflicht