Rentenversicherung kündigen- Rückzahlung versteuern?

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Erträge aus einer privaten Rentenversicherung sind steuerpflichtig, wenn der Vertrag noch nicht 12 Jahre gelaufen ist. Der Versicherer behält die Steuer ein, es sei denn, Du erteilst einen entsprechenden Freistellungsauftrag an den Versicherer. Sprich mit denen.

Aha- und wie wäre es dann, wenn die 12 Jahre um sind??

@BerlinCat

Dann kann die Auszahlung steuerfrei erfolgen. Verträge, die vor zwölf Jahren abgeschlossen wurden, genossen nämlich noch dieses Steuerprivileg.

Es kommt darauf an, wie alt die Versicherung ist. Ältere Verträge wurden steuerfrei ausgezahhlt, wenn sie mindestens 12 Jahre gelaufen waren. Das hat aber nur damit zu tun, dass man die Beiträge steuerlich geltend gemacht hat. Bei einer Kündigung brauchst du auch nur den Kapitalertrag zu versteuern. Es wird aber eher so sein, dass du weniger raus bekommst, als du eingezahlt hast. Die Steuerzahlung dürfte sich dabei in Grenzen halten.

Warum willst Du sie kündigen? Das ist ist die schlechteste Lösung von allen! Wenn die Beiträge unerschwinglich werden, dann lass sie ruhen. Dann bekommst Du wenigsten etwas ausgezahlt, wenn die Laufzeit beendet ist, weil dann auch noch Zinsen draufkommen.

Wenn Du vorher eine Auszahlung haben willst, werden Dir einige Gebühren berechnet und das Finanzamt hält die Hand auf und Dir bleibt am Ende nicht viel übrig. Schlechte Idee. ;-)

Ruhen lassen geht aber meines Wissens nur für ein Jahr?

@BerlinCat

Das stimmt. Gemeint ist hier "Beitragsfrei" stellen.

@DerHans

Und "beitragsfrei stellen" würde für länger möglich sein?

Versteuern muss sein, da wirst Du nicht drum herum kommen und die staatlichen Zuschüsse werden auch wieder abgezogen, wenn die 12 Jahre noch nicht um sind.

das kommt ganz darauf an! wann ist sie geschlossen vor 2005 und 12 jahre laufzeit und nach 2005 wurde sie nicht auf antrag(dynamik zählt nicht dazu) erhöht dann ist sie sowieso steuerfrei!, wenn sie nach 2005 geschlossen wurde oder die 12 jahr noch nicht rumm sind kannst du die vers. bitten dir einen freistellungsauftrag entsprechend der zu erwartenden erträge zukommen zu lassen ist das (was ich mal schwer annehme unter 801€ verh. 1602)und du hast sonnst keine großen kap. einkünfte unterschreibst du das ding und brauchst dir wegen steuern keine gedanken zu machen, lg malli