Sterbefall: Eltern unverheiratet, Mutter stirbt bei Geburt,Vater hat keinen Anspruch auf Sorgerecht, Kind geht automatisch zu den Großeltern mütterlicherseits?

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Da steht zwar wie ich es bekommen kann, aber nicht was passiert, wenn die Frau bereits Tod ist und ich es dann bekommen will:

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Im Moment habe ich kein Sorgerecht. Wie kann ich es beantragen?

Wenn Sie die Vaterschaft anerkannt haben, dann bekommen Sie das Sorgerecht wenn:

  1. Sie die Mutter Ihres Kindes heiraten
  2. beide Eltern die gemeinsame Sorge erklären (Sorgeerklärungen)
  3. Ihnen das Familiengericht auf Ihren Antrag hin, die gemeinsame Sorge überträgt

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1 und 2 sind nicht möglich. Zum 3. Punkt stellt sich die Frage, ob alle 3 Punkt von einander abhängig sind, falls nicht, kann ich ja dann dort das Sorgerecht bekommen.

@Robert7194

Punkt 3. wäre dann die Möglichkeit für dich. Vorher Vaterschaft anerkennen.

Warum hat der Vater keinen Anspruch auf das Sorgerecht? Das stimmt so nicht. Du kannst immer das gemeinsame Sorgerecht ausüben, wenn die Kindsmutter einverstanden ist und du könntest es auch nach dem Tod der Mutter bekommen und automatisch geht das Sorgerecht nirgendwohin.

Ob es an die Verwandten geht, würde und müßte ein Gericht klären. Wenn du als Vater gewährleisten kannst, dass du das Kind in guten Verhältnissen aufziehen kannst, sind die Chanchen auf das Sorgerecht sehr gut. Deine Eltern könnten sich dann genauso um das Sorgerecht bemühen, wie die Eltern der Mutter.

Früher war es vielleicht so, dass die Pflege eines Kindes automatisch auf die Großeltern gegangen ist, wenn die Mutter starb und die Eltern nicht verheiratet waren. Kann sein, weiss ich nicht genau.

Aber heute bin ich mir sicher, das geprüft wird, ob das Kind zum leiblichen Vater kann oder zu Großeltern kommt oder, wenn der Vater nicht in der Lage und die Großeltern zu alt oder krank sind, in eine Pflegefamilie.

Das Kindeswohl steht an erste Stelle und die leiblichen Eltern stehen zur Pflege auch an erster Stelle, wenn das nicht klappt, wird weiter geprüft.

Wichtig wäre da wohl, das der Vater eingetragen wird und auch die Vaterschaft anerkennt.

Und da kommt man auch zur Ehe... wenn ein Paar verheiratet ist, wird der Ehemann immer als Vater erst einmal eingetragen, auch wenn das Kind nicht von ihm sein sollte. Da würde natürlich auch erst einmal geprüft, ob der Ehemann in der Lage ist, das Kind zu erziehen. Aber der Aufwand mit Vaterschaftsanerkennung ... ist einfacher.

Die rein rechtlich gesehene Seite, wenn die Mutter nach der Entbindung stirbt, wurde wohl zu Genüge beantwortet.

Interessant wäre es noch, wenn jemand beim noch ungeborenen Kind und verstorbener Kindsmutter, (und noch nicht anerkannter Vaterschaft) deine Vaterschaft anzweifeln würde.

Oder wer entscheidet, wenn jemand vor die schwere Frage gestellt wird: Mutter oder Kind, wir können nicht beide retten.

Ein Kind sollte kein Zwang für eine Ehe sein, aber innerhalb der Ehe ist die Bürokratie um einiges leichter zu händeln.

Deine Mutter wollte dich nur von der Ehe überzeugen, aber es gibt immer Szenarien des Lebens, die man vorher (zum Glück) nicht planen kann.

Also triff deine Entscheidung für dich, so dass du dir egal was passiert immer sagen kannst: ICH habe mich für diesen Weg entschieden, also habe ich auch die Kraft und den Willen evtl Steine aus dem Weg zu räumen.

wenn das kind stirbt, dann bist du erstmal nichts. du kannst dann die vaterschaft gerichtlich feststellen lassen und das sorgerecht dort direkt klären lassen. damit käme das kind als vater zu dir und nicht zu den großeltern.

du kannst natürlich auch mit deiner partnerin schon vor der geburt die vaterschaft erklären und das gemeinsame sorgerecht erklären. das ist völlig problemlos und sollte für diene schwangere partnerin selbstverständlich sein. das erspart ihr einige laufwege, wenn das kind auf der welt ist, weil ja schon alles fertig ist und ihr legt einfach nur noch den namen fest.