ERBE: Wie viel beckommt Stiefkind?

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Zunächstmal muß man hier zwischen einen gemeinsamen Testament der Eheleute und einer Vor- und Nacherbschaft unterscheiden.

Bei einer Vor- und Nacherbschaft ist es so, das zunächst der Vorerbe das Erbe nutzen darf und dieses anschließen an die Nacherben weitervererbt wird. Dabei Erben die Nacherbe direkt von urspünglichen Erben. Pflichtteilansrüche enstehen dabei nur beim 1. Erbfall wobei der Wert des Nacherbes zu berücksichten ist.  Die Nacherbschaft kann von Erblasser im Testament angeordnet werden. 

Davon zu unterscheiden ist das gemeinsame Testament. Ein gemeinsames Testament kann von Ehegatten gemeinsam verfügt werden. Nach den Tod des ersten Ehegatten kann der Überlebende das Testament nicht mehr widerrufen ( es sei denn er schlägt aus).

Bei einen sogenannten Berliner Testament setzen sich die Ehegatten zunächst gegenseitig als Erben ein und setzen in der Regel die Kinder als Schlusserben ein. Dabei ist zu beachten, das es bei beiden Erbfällen Pflichtteilsansprüche gibt, sofern Eltern oder Kinder vorhanden sind.

Ein Stiefkind erbt normalerweise nur nach den leiblichen Eltern soweit es nicht adoptiert ist.
Haben die Eltern ein Berliner Testament, können darin auch die Nacherben nach dem Letztlebenden verfügt werden mit genauem Namen und am besten auch Geburtsdatum. Außerdem können die Kinder je nach Elternteil des Erstverstorbenen auch Ihr Pflichtteil verlangen, es ist immer die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Als Stiefkind kannst Du auch durch Testament mit den übrigen Kindern gleichgesetzt werden.

Ein Notar kann bei der Erstellung eines entsprechenden Testaments behilflich sein.

Zu beachten ist allerdings: auch wenn die Mutter das so in ihr Testament schreibt, haben die leiblichen und adoptierten Kinder der Mutter einen Pflichtteilsanspruch, wenn diese verstirbt

Das Erbe wird so verteilt wie es im Testament festgelegt wurde.

Dazu gibt es noch Pflichtanteile , die von nahen Angehörigen ,wie zB.Kindern ,auch wenn im Testament nur der Ehepartner als Aleinerbe steht,eingefordert werden können.

Sie könnte in Ihrem Testament alle 4 Kinder gleich bedenken und aber den Ehepartner bis zu seinem Tod als verfügungsberechtigten einsetzen.

Alles was dann,von Ihrem Erbe überbleibt ,wird unter den Kindern aufgeteilt.

Aber da ihr mit dem testament eh zu einem Notar gehn solltet,lasst ihr euch dort am besten beraten.

Von der gesetzlichen Erbregelung abweichende Verfügungen regelt man durch ein Testament.