Ausflug mit Kind ohne Einwilligung der Mutter möglich?

9 Antworten

dieses "mit der Mutter geteilte Rechte (= alle!)" erklärt jetzt nicht wie das geregelt ist.

Dazu müßtest du schon etwas detaillierter werden.

Auf alle Fälle geht es nicht ohne gegenseitige Information - in beide Richtungen.

Und wenn Du tatsächlich gleiche Rechte hast wie die Mutter, sie das aber verweigert, dann kannst Du nur durch "miteinander Sprechen" oder schlimmerenfalls über Anwalt zur Klärung kommen.

Die Mutter muss nicht einmal wissen was du während deiner Umgangszeiten machst!

Und verbieten kann sie dir schon mal gar nichts. Ihr habt die gemeinsame Sorge. Das bedeutet aber nicht, dass du ihr gegenüber verpflichtet bist Rechenschaft abzulegen!

Was sie im umgekehrten Fall ja auch nicht tut. Oder bittet sie dich um Erlaubnis, wenn sie zu den Eltern fährt?

Es gehört zur Alltagssorge zu bestimmen was man mit dem Kind macht wenn es bei einem ist.

Warum du dir also von der Kindsmutter auf der Nase rumtanzen lässt ist mir ehrlich gesagt schleierhaft!

Du holst das Kind ab und bringst es zurück und fertig! Was du in der Zwischenzeit machst, wo du mit dem Kind übernachtest, wen du besuchst geht sie NICHTS an! Es sei denn du gefährdest das Kindeswohl, wovon ich jetzt mal nicht ausgehe.

Es fehlt also jede Grundlage für ein Bestimmungs- oder Mitbestimmungsrecht des anderen Elternteiles, wenn es um die Frage geht, wo der Kontakt zwischen dem Kind und dem anderen Elternteil stattfindet oder welche Unternehmungen gemeinsam durchgeführt werden. Die gesamte Ausgestaltung obliegt vollständig dem/der Umgangsberechtigten. Die einzigen Grenzen hierbei stellen eine unmittelbare Gefährdung des Kindes und das Sorgerecht tangierende Dinge dar – eine Reise in ein Krisengebiet kann demnach ggf. außerhalb der Entscheidungsbefugnis des umgangsberechtigten Elternteils liegen.

http://trennungmitkind.com/trennen-mit-kind-aber-richtig/umgangsrecht-umgangsregelungen-und-umgangsmodelle/umgangsrecht-umgangspflicht-umgangsgestaltung

Falls die Gute es Schwarz auf Weiß möchte (wobei mir das herzlich egal wäre):

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1687.html

(1) Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, so ist bei Entscheidungen in Angelegenheiten, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, ihr gegenseitiges Einvernehmen erforderlich. Der Elternteil, bei dem sich das Kind mit Einwilligung des anderen Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich aufhält, hat die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens. Entscheidungen in Angelegenheiten des täglichen Lebens sind in der Regel solche, die häufig vorkommen und die keine schwer abzuändernden Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben. Solange sich das Kind mit Einwilligung dieses Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung bei dem anderen Elternteil aufhält, hat dieser die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten der tatsächlichen Betreuung. § 1629 Abs. 1 Satz 4 und § 1684 Abs. 2 Satz 1 gelten entsprechend.
(2) Das Familiengericht kann die Befugnisse nach Absatz 1 Satz 2 und 4 einschränken oder ausschließen, wenn dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist.

kommt drauf an wie das umgangsrecht geklärt ist. wenn du also umgänge vereinbart hast mit übernachtung, dann ist es völlig egal wo du dich mit dem kind aufhältst.

in der zeit in der das kind bei der mutter ist, spielt dein sorgerecht keine rolle. du hast nicht die gleichen rechte sondern nur drei mitsprachen im leben des kindes

Gleiches Recht für beide Seiten. Ich würde es aber nicht hinter dem Rücken der Mutter tun, sondern selbstbewusst sagen, ich mache das, weil es mein Recht ist und lasse es mir nicht verbieten, du machst es doch auch.

Na klar, du hast auch das gute Recht dazu, wie sie auch.