Kontakt(-Pflicht) zu Kindsvater?

2 Antworten

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Er hat ein Recht auf Auskunft.

Die meisten Richter verstehen darunter einen halbjährlichen Bericht...

Fordere ihn auf das zu unterlassen. Kurz bei den Besuchen die Situation des Kindes umreißen, fertig.

Auf Details musst Du nicht eingehen.

§ 1686 BGB Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes

Jeder Elternteil kann vom anderen Elternteil bei berechtigtem Interesse Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes verlangen, soweit dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht.

Vielen Dank!

da er gsr hat, kann er sich die auskünfte beim kinderarzt, schule, kita oder tagesmutter selber holen. über den zustand etc kann er sich beim umgang überzeugen. ein richter würde hier keinen bericht auferlegen.

über das befinden des kindes kann der vater sich bei seinen umgängen selbst überzeugen.

übergib ihm das kind zum umgang, dann kann er mit dem kind den nachmittag verbringen und sieht dann selbst was es tut, wie es ihm geht und was es kann.

vielleicht erweiterst du den umgang einfach um die normalen zeiten:

  • 2-3 nachmittage die woche mit einer übernachtung
  • jedes zweite wochenende von fr-so
  • hälftige ferien und feiertage
  • drei wochen urlaub

einfach mal nur noch jede dritte sms beantworten und dem vater sagen, dass du solche sms nicht mehr möchtest und dich meldest, wenn es irgendwelche wichtigen vorkommnisse geben sollte.

Vielen Dank! Aktuell wird das Baby noch gestillt und fremdelt beim Vater, deswegen muss die Mutter an den 2x 2h in der Woche mit zu den Besuchen beim Vater.

@Sarayu85

die mutter MUSS überhaupt nicht mit zu besuchen. das ist auch nicht gewollt. die mutter übergibt dem vater das kind an der tür und lässt ihn ziehen. wenn kind nohc gestillt wird, fallen die übernachtungen eben noch bis zum beikostalter (ca. 6 monate) weg.

fremdeln kommt erst ne ganze weile später

@markusher

Interressant- Wie würden sie es dann nennen, wenn dass Baby immer beim Vater weint?

Meiner Info nach ist Übernachtung erst ab etwa 2 Jahren, Beikost ok- aber wenn sie gleichwohl noch stillt kann es doch nicht woanders schlafen?

@Sarayu85

übernachtungen sind von anfang an möglich. sobald das kind abgestillt wird, sind sie definitiv. oder eben das was der kv will. in der regel:

  • 2-3 nachmittage mit einer übernachtung
  • jedes zweite wochenende von fr-so
  • hälftige ferien und feiertage
  • drei wochen sommerurlaub oder winter - wie er will

das ist möglich bis zur ausweitung eines normalen wechselmodells ist alles drin. und es ist von anfang an möglich.

da du ja nicht für die ewigkeit stillst, sondern nur die ersten paar monate - muss er halt warten und den umgang um die stillzeiten ausbauen. sprich, er könnte auch an 3-4 nachmittagen die woche für 3-4 stunden kommen um das kind zu holen.

wenn das kind bei der übergabe weint, ist das völlig normal. wenn du weg bist, hört es damit auf. wenn es regelmäßig umgang hat, macht es das garnicht mehr. könnte auch der effekt eintreten, dass es weint wenn es nach hause kommt und kv wieder geht.

das alles ist aber garnicht die frage. dein kv scheint ehr dich kontrollieren zu wollen über das kind und dem zahn solltest du ihm schnellstens ziehen.

@markusher

Ja genau, darum geht’s! Dankeschön!

@Sarayu85

was würde denn passieren, wenn du ihm einfach nicht antwortest auf seine forder-sms? lass ihn doch einfach auflaufen, was will er denn machen? seine termine zum umgang und die uhrzeiten kennt er ja.