Steinschlag-Riss - Wird man immer verarscht oder was?

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Klappern gehört zum Handwerk. Einfach ignorieren ist das Beste, was du tun kannst.

Im unteren Bereich der Scheibe ist ein Riss zwar störend , aber nicht reparaturpflichtig...somit bemängelt es der Tüv auch nicht.......oder zieht sich der Riss über die ganze Scheibe ??

Wenn Du eine Teilkasko hast....lass die Scheibe austauschen........

Minihawk 
Fragesteller
 12.01.2014, 22:21

Der Riss ist so gut wie unsichtbar, da er unterhalb der Scheibenwischer verläuft. Das kostet 150 Euro für keinerlei Verbesserung, also nicht machen lassen.

Es geht darum, ob die Werkstätten Recht haben, anscheinend nicht.

BEAFEE  12.01.2014, 23:04
@Minihawk

Die Werkstätten haben kein recht ............es muss nicht getauscht oder repariert werden.....

Die Frage ist leicht zu beantworten. Beides.

  1. Die Scheibe ist bei neueren Autos ein "tragendes Teil", da sie fest mit der Karosserie verbunden ist und zur Sicherheit der Fahrgastzelle beiträgt. Wenn die Scheibe nun einen Riss hat, ist eben diese (eigene) Sicherheit eventuell beeinträchtigt.

  2. Bei der HU geht es hauptsächlich um die Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer. Die sollen dich sehen, du mußt sie sehen können(deshalb keine Risse im Sichtfeld des Fahrers), an den Abgasen nicht ersticken, dein Auto darf nicht auseinander fallen etc... Aber wenn du mit dem (eigenen) Risiko leben kannst eventuell nicht den kompletten Schutz deines Autos zu geniesen... soll es so sein.

tom1stein  21.10.2017, 10:53

Auch wenn es schon länger her ist: Das ist falsch! Der Prüfer bei der HU hat nett, aber falsch gehandelt. Denn wenn die Scheibe bei Tempo 160 reißt und Dir damit die Sicht klaut, verursachst Du möglicherweise einen Unfall, in den eben auch andere verwickelt sein können! Prüfer sind eben auch nur Menschen - zum Glück.

derkletterer  26.10.2017, 02:47
@tom1stein

Das hat wenig mit "nett" zu tun. Es ist ziemlich klar definiert, was HU-relevant ist und was nicht. Und einen Riss im unteren Bereich der Frontscheibe auf der Seite des Beifahrers kann der Prüfer zwar anmerken, aber er kann deswegen nicht die Plakette verweigern, außer es handelt sich um einen sehr gravierenden Riss bzw. es gibt bereits größere Abplatzungen.

Den TÜV interessiert ein Riss / eine Beschädigung der Scheibe nur dann, wenn sich diese im Sichtfeld des Fahrers befindet, diese sich also störend auswirkt. Warum willst Du Dich nun über eine Werkstatt ärgern? Lass die doch erzählen, was sie wollen! Wenn Du die Scheibe nicht repariert / ausgetauscht haben möchtest, dann sagst Du denen das. Damit sollte der Fall dann (für Dich und die Werkstatt !) erledigt sein!

Den TÜV interessiert nur, dass die Karre nicht plötzlich ein Eigenleben hat und einen Unfall baut weil irgendwas abgerostet ist, abbricht o.ä.

Ob sich das Ganze Auto mit kaputter Scheibe verwindet oder nicht ist dem Egal, hauptsache Du kannst da gut durchgucken. Wenn dann plötzlich die Scheibe platzt weil die nicht mehr Stabil ist und sich das Auto verwindet, dann kriegst Du dann keinen TÜV mehr. v